Nachricht


18.10.2024 /15:45:41
US-Behörde untersucht Teslas Autopiloten nach Unfällen

18. Okt (Reuters) - Die US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit eröffnet NHTSA eine Untersuchung der Autopilot-Software von rund 2,4 Millionen Tesla <TSLA.O>-Fahrzeugen, nachdem es bei deren Einsatz zu vier Unfällen gekommen sein soll. Es gebe eine erste Überprüfung im Zusammenhang mit Unfällen unter Einsatz des Autopiloten bei schlechter Sicht etwa durch Nebel oder starke Sonneneinstrahlung, teilte die Behörde am Freitag mit. Bei einem der Unfälle sei ein Fußgänger ums Leben gekommen. Die Untersuchung umfasse die Modelle S und X aus den Jahren 2016 bis 2024 sowie das Model 3 aus den Jahren 2017 bis 2024 mit entsprechenden Funktionen. Auch Jahrgänge des Model Y und der Tesla-Cybertruck seien betroffen.

Diese erste Untersuchung ist ein erster Schritt zur möglichen Anordnung eines Rückrufs für die Wagen - wenn die Behörde zu dem Ergebnis kommen, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Behörde überprüft zunächst, ob das System angemessen auf schlechte Sichtverhältnisse reagiert. Dazu stellt sie eine Reihe von Fragen.

Tesla selbst betont auf seinen Internet-Seiten, dass die "Autopilot-Funktionalität" und "Full Self Driving" für aufmerksame Fahrer gedacht sei und das Fahrzeug "nicht autonom macht". Das Unternehmen selbst äußerte sich zunächst nicht zum Vorgehen der Behörde. Tesla-Chef Elon Musk will sein Unternehmen vom Autobauer zum Robotik-Konzern umbauen. Seine Vision ist es unter anderem, eine Flotte von selbstfahrenden Tesla-Taxis zu betreiben. Anders als andere Autobauer verlässt sich Tesla bei FSD allein auf Kameras und verzichtet auf andere Sensoren etwa mit Radar- oder Lasertechnik. Dazu kommt Künstliche Intelligenz. Die Technik wird indes nach Unfällen hinterfragt.

(Bericht von Akash Sriram und David Shepardson, bearbeitet von Matthias Inverardi, redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.