Berlin, 16. Okt (Reuters) - Die von der Bundesregierung geplante Steuerentlastung als Ausgleich für die Inflation soll um rund 260 Millionen Euro höher ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Finanzminister Christian Lindner (FDP), wie Reuters von einem Insider der Bundesregierung erfuhr. Damit wird der Steuertarif zur Abmilderung der kalten Progression an die Inflation angepasst. Steuerzahler rutschen andernfalls bei Lohnerhöhungen in einen höheren Steuertarif, obwohl das Lohnplus ihnen durch die Inflation keine höhere Kaufkraft beschert.
Über das Vorhaben ist in der Koalition erneut Streit entbrannt. Lindner hatte den Grünen vorgeworfen, sie verhinderten, dass der Bundestag die Änderungen bereits in dieser Woche beschließe. Die Grünen ihrerseits verwiesen darauf, dass die Änderungen erst im Laufe des Mittwochs vom Kabinett beschlossen würden und dann erst noch in das laufende Verfahren zum Steuerfortentwicklungsgesetz eingearbeitet werden müssten.
Konkret sieht die Reuters vorliegende Kabinettsvorlage eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Steuer 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro vor. Das sind zwölf Euro mehr als bisher geplant. 2026 steige der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro. Der Tarifverlauf werde zudem insgesamt im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate in Höhe von 2,6 Prozent verschoben.
Auf ein volles Jahr bezogen erhöhe sich damit die Entlastung um 260 Millionen Euro. "Die (...) vorgesehenen Anpassungen zum Ausgleich der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs führen zu einer Erhöhung der Steuermindereinnahmen um rund 205 Millionen Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2025 und weiteren rund 55 Millionen Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2026 auf dann insgesamt 260 Millionen Euro jährlich", heißt es in der Vorlage.
Zwei laufende Gesetzesvorhaben des Ministeriums, die dem Bundestag schon vorliegen, sehen bereits Steuerentlastungen in Höhe von 23 Milliarden Euro vor. Die Koalitionsfraktionen SPD, Grünen und FDP sollen die Änderungen nun als Antrag in die laufenden Gesetzesberatungen einbringen.
(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).
)