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14.05.2025 /09:51:00
FOKUS 1-Gericht erklärt Boni-Kürzungen bei der Credit Suisse für rechtswidrig

(neu: Stellungnahmen von Finanzministerium und UBS)

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Bundesverwaltungsgericht: Rechtsgrundlage für Boni-Kürzung fehlt



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Finanzministerium prüft, Urteil ans Höchstgericht weiterzuziehen





Zürich, 14. Mai (Reuters) - Die vom Schweizer
Finanzministerium EFD angeordnete Kürzung oder Streichung von
Boni von Spitzenmanagern der ehemaligen Großbank Credit Suisse
(CS) ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge rechtswidrig. Das
Gericht hieß eine gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen
gut. "Weil keine genügende gesetzliche Grundlage für die
Kürzungen vorhanden war, erachtete das BVGer die Verfügung des
EFD als rechtswidrig", wie das Gericht auf seiner Internetseite
mitteilte. "Die variablen Vergütungen, welche das EFD kürzte,
waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche
aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis. Solche vertraglichen
Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt."

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und könne beim Bundesgericht angefochten werden, erklärte das Gericht. Es sei ein Piloturteil und vier weitere, noch hängige Beschwerden würden pausiert, bis das Piloturteil rechtskräftig sei.

"Das EFD wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts analysieren und einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen", erklärte das Finanzministerium. Von dem Urteil betroffen seien Zahlungen in Höhe von 62 Millionen Franken. "Die Zahlungen wären theoretisch von der Rechtsnachfolgerin der CS, also der UBS, geschuldet." Die UBS <UBSG.S> erklärte, sie nehme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis.

Die Schweizer Regierung hatte im April 2023 angeordnet, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Die vor dem Kollaps stehende Credit Suisse war zuvor in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen worden. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) hatten die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien unterstützt.

(Bericht von Paul Arnold und Dave Graham, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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