Nachricht


23.10.2024 /18:05:03
Bericht - Früherer OpenAI-Entwickler räumt Urheberrechtsverletzung ein

Frankfurt, 23. Okt (Reuters) - OpenAI hat einem Zeitungsbericht zufolge bei der Entwicklung seiner Künstlichen Intelligenz (KI) ChatGPT gegen Gesetze verstoßen. Die Software-Firma habe für das Training von ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet ohne Erlaubnis genutzt, sagte der frühere OpenAI-Programmierer Suchir Balaji in einem am Mittwoch veröffentlichten Artikel der "New York Times". Aus diesem Grund und weil er KI für gesellschaftlich schädlich halte, habe er OpenAI im vergangenen August verlassen.

Seit der Veröffentlichung von ChatGPT vor knapp zwei Jahren haben zahlreiche Künstler, Verlage und Unternehmen OpenAI sowie andere KI-Entwickler wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Zu den Klägern gehört auch die "New York Times".

<^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

STICHWORT-Die Rolle des Chipkonzerns Nvidia im KI-Boom STICHWORT-Generative Künstliche Intelligenz - Das Hirn von

ChatGPT
STICHWORT-AI Act - EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz
STICHWORT-Ansätze für Regulierung von ChatGPT & Co

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^>

(Bericht von Hakan Ersen, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.