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14.09.2024 /07:45:59
Zeitung - Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben sollen steigen

Berlin, 14. Sep (Reuters) - Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sollen einem Medienbericht zufolge zum 1. Januar steigen. Im nächsten Jahr müssten Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5.512,50 Euro bezahlt werden, heißt es laut einem "Bild"-Vorabbericht (Samstag) in einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Aktuell liege die Deckelung bei 5175 Euro. Bei der Rentenversicherung solle die Bemessungsgrenze bundesweit auf 8050 Euro angehoben werden. Derzeit müssten in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liege die Grenze bei 7450 Euro.

Grund für die Erhöhungen sei die "sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr", zitierte "Bild" einen Sprecher des Arbeitsministeriums. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 vergleichsweise stark. Damit werde gewährleistet, "dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen".

(Bericht von Christian Rüttger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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