23. Okt (Reuters) - Zur Beilegung des kriegerischen Konflikts zwischen Israel und der radikal-islamischen Hisbollah im Libanon werben die USA wie auch Deutschland für die vollständige Umsetzung der UN-Resolution 1701. Das Dokument stammt aus dem Jahr 2006 und wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet. Damals sollte die Resolution einen Krieg zwischen Israel und dem Libanon beenden. Es folgen die wichtigsten Punkte des Beschlusses, der eigentlich völkerrechtlich bindend ist.
* Gefordert wird ein "vollständiges Ende der Kampfhandlungen". Es müsse auf dem sofortigen Ende aller Attacken der Hisbollah basieren und auf dem unverzüglichen Stopp aller offensiven Militäreinsätze Israels.
* Eine Truppe von 15.000 Friedenssoldaten (Unifil) wird ermächtigt, den Waffenstillstand zu stützen. Sie hat ein Mandat, "alle notwendigen Aktionen" zu unternehmen, um dieser Pflicht nachzukommen.
* Beide Parteien müssen die Blaue Linie - eine von den Vereinten Nationen gezogene Demarkationslinie zwischen dem Libanon und Israel - vollständig achten. Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung einer Wiederaufnahme der Feindseligkeiten müssen getroffen werden, einschließlich der Einrichtung einer entmilitarisierten Zone zwischen der Blauen Linie und dem Litani-Fluss. In diesem Gebiet dürfen sich unter anderem keine bewaffneten Personen und Waffen befinden, ausgenommen die der libanesischen Regierung und der Unifil. Übertragen auf den aktuellen Konflikt heißt das nach Auffassung der Vermittler: Die Hisbollah soll sich auf das Gebiet nördlich des Litani-Flusses zurückziehen, die israelischen Streitkräfte südlich der Blauen Linie.
* Die libanesische Regierung wird aufgerufen, Truppen im Süden des Landes zu stationieren. Der Süden ist bislang von der Hisbollah-Miliz kontrolliert worden. Die Armee soll dafür sorgen, dass die Miliz vom Waffennachschub abgeschnitten wird. Israel wird im Gegenzug aufgefordert, seine Soldaten aus dem Südlibanon zurückzuziehen, wenn die Kämpfe aufhören. Dies soll parallel zu der Entsendung der libanesischen und der UN-Truppen erfolgen.
* Verhängt wird ein Waffenembargo gegen den Libanon. Ausgenommen sind Lieferungen an die libanesische Armee und an UN-Soldaten.
(Zusammengestellt von Alexander Ratz Redigiert von Scot W. Stevenson Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)