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17.10.2024 /13:26:04
FOKUS 1-Buschmann will Anforderungen an Mietpreisbremse verschärfen

(durchweg neu)

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Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 möglich sein

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Länder müssen Mietpreisbremse besser begründen

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Grüne und Mieterbund fordern weitergehende Schritt

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Wohnungs- und Immobilienwirtschaft lehnen Preisbremse ab
 
- von Holger Hansen
Berlin, 17. Okt (Reuters) - Bundesjustizminister Marco
Buschmann (FDP) hat nach monatelangen Beratungen eine
Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, will aber
die Bedingungen dafür verschärfen. Die Bundesländer sollen
demnach bis Ende 2028 und damit drei Jahre länger die
Möglichkeit haben, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
eine Preisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen zu verhängen,
wie es am Donnerstag in seinem Ministerium hieß. Die Grünen
begrüßten die Verlängerung, sehen darin aber nur einen ersten
Schritt. Der Mieterbund forderte Nachbesserungen. Verbände der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erklärten dagegen, die
Mietpreisbremse habe keine Entspannung gebracht.

Buschmann hatte sich lange gegen das Vorhaben gesperrt, im April jedoch eine Einigung verkündet. Zuvor war in der Koalition eine Einigung zur Speicherung von Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung gelungen, auf die Grüne und FDP gedrängt hatten. Zeitgleich mit der Mietpreisbremse gab Buschmann nun auch einen Entwurf zum Quick-Freeze-Verfahren zur Speicherung von Verkehrsdaten in der Telekommunikation in die Ressortabstimmung.

VERBÄNDE: MIETPREISBREMSE BRACHTE KEINE ENTSPANNUNG

Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung von Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Das gilt aber nicht für Neubauten und zudem nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete müssen von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden.

Für die Ausweisung solcher Gebiete will Buschmann nun die Anforderungen erhöhen. So müssten die Landesregierungen jeweils darlegen, welche anderen Maßnahmen zur Entlastung des Wohnungmarkts ergriffen worden und geplant seien. Die Anforderungen würden verschärft, damit die 2015 eingeführte und eigentlich befristete Preisbremse nicht von Verfassungsrichtern beanstandet werde, hieß es im Ministerium.

"Ich freue mich, dass unser Druck wirkt und unsere Partner endlich auch an Mieterinnen und Mieter denken", sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Christina-Johanne Schröder, der Nachrichtenagentur Reuters. "Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 ist leider nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung." Mieter bräuchten mehr Sicherheit. Im Koalitionsvertrag sei auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Bestandsmietverträge auf elf Prozent in drei Jahren vereinbart.

Der Deutsche Mieterbund nannte die Verlängerung "längst überfällig" und forderte Buschmann auf, die Mietpreisbremse wie im Koalitionsvertrag vereinbart bis Ende 2029 laufen zu lassen. "Die Lage auf dem Mietmarkt ist prekär", so der Verband. Jeder dritte Mieterhaushalt sei mit seinen Wohnkosten überlastet.

Der GdW-Spitzenverband der Wohnungswirtschaft begrüßte, dass die Anforderungen an die Mietpreisbremse erhöht würden. Kommunen müssten künftig nachweisen, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Wohnraummangels sie konkret ergriffen hätten. Die Mietpreisbremse habe nicht den Weg für bezahlbaren Wohnungsneubau geebnet: "Eine Verlängerung der Mietpreisbremse sehen wir daher grundsätzlich extrem skeptisch." Der ZIA-Spitzenverband der Immobilienwirtschaft bezeichnete weitere Verschärfungen des Mietrechts als Gift: "Die Mietpreisbremse hat keine Entspannung am Wohnungsmarkt gebracht. Dieses Instrument taugt also nicht, um den Mangel an Wohnraum zu lindern."

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).

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