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17.03.2026 /17:40:33
FOKUS 2-Kommunen sollen zur Not Schrottimmobilien enteignen können

*Pläne von SPD-Bauministerin Hubertz
 
*Vorausgesetzt Wohnraum verfällt und andere Mittel
wirken nicht
 
*Koalitionsvertrag mit Union sieht keine Enteignungen
vor
 
*Hubertz will Baugesetzbuch überarbeiten
 
*Ziel: Vorfahrt für Wohnungsbauprojekte
 
(neu: CDU-Reaktion)
Berlin, 17. Mrz (Reuters) - Das SPD-geführte
Bauministerium will den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten
geben, um Schwung in den seit Jahren brachliegenden Wohnungsbau
zu bekommen. Dabei sollen Gemeinden zur Not auch enteignen
können. "Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet, und
im Extremfall müssen Kommunen auch das scharfe Schwert der
Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen
gelassen wird", sagte Bauministerin Verena Hubertz am Dienstag
in Berlin. Geplant ist dies als Teil einer Überarbeitung des
Baugesetzbuches. Ob die CDU dies mitträgt, ist noch offen. Im
schwarz-roten Koalitionsvertrag gibt es keinen Passus zu
Enteignungen.

Zunächst soll es für Kommunen leichter werden, Druck auf Eigentümer ausüben zu können, Objekte in Schuss zu bringen - indem sie ein Instandsetzungsgebot aussprechen, wie es im Fachjargon heißt. Bei fehlender Kooperation könne am Ende eines längeren Prozesses auch mit Enteignung gedroht werden. Kommunen sollen zudem wie früher ein Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten bekommen. Auch wird ein neues Vorkaufsrecht geschaffen, wenn Käufer der organisierten Kriminalität oder extremistischen Kreisen zugeordnet werden können.

"Schrottimmobilien haben massive nachteilige Auswirkungen auf ihre Nachbarschaft", sagte der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. "Ganze Ortsteile werden dadurch in einen Strudel von Verwahrlosung, Kriminalität und Verlust von Lebensqualität hineingerissen." Dies müsse wirkungsvoll bekämpft werden. "Gleichzeitig müssen wir bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches aufpassen, dass wir bei kommunalen Eingriffs- und Vorkaufsrechten nicht überziehen. Wir wollen zielgenaue Maßnahmen im Kampf gegen Schrottimmobilien, Verwahrlosung und Kriminalität, nicht aber eine Vielzahl neuer Eingriffsmöglichkeiten, um beliebige städtebauliche Ziele zu verfolgen."

Das bundesweit geltende Baugesetzbuch regelt, wie gebaut wird und Orte gestaltet werden. Die Novelle soll im Frühjahr ins Kabinett kommen, dann also mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmt sein. Danach würde es dann in den Bundestag gehen.

Kommunen sollen künftig in Gebieten mit einem Wohnungsbau für diesen ein "überragendes öffentliches Interesse" erklären. "Dadurch genießt der Wohnungsbau auch rechtlich Priorität", hieß es im Ministerium. In der Abwägung zum Umweltschutz sollen die bisherigen Standards nicht abgesenkt, die Verfahren aber vereinfacht werden. "Die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung werden von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche angehoben."

Beim Wohnungsbau zeichnete sich zuletzt zumindest eine allmähliche Wende ab. Nach drei Minus-Jahren in Folge stieg die Zahl der Baugenehmigungen 2025 erstmals wieder. Die Behörden gaben grünes Licht für den Bau von 238.500 Wohnungen in neuen sowie bestehenden Gebäuden. Das waren 10,8 Prozent mehr als 2024, als die Zahl auf den niedrigsten Stand seit 2010 gesunken war. Dem Frühjahrsgutachten von Immobilienexperten zufolge werden in diesem Jahr voraussichtlich nur etwas mehr als 200.000 neue Wohnungen gebaut. Dies liegt weit unter dem eigentlichen Bedarf.

(Bericht von Christian Krämer Redigiert von Sabine Ehrhardt Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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