Berlin, 18. Mrz (Reuters) - Die Bundesregierung nimmt Vermieter von E-Scootern schärfer ins Visier. Sie sollen künftig bei Unfällen ähnlich in die Pflicht genommen werden wie Halter eines Autos. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie das federführende Justizministerium mitteilte. "Wir stellen fest, dass die Unfallzahlen mit E-Scootern Jahr für Jahr steigen", sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Vor allem die Anbieter will ich stärker in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, müssen sie dafür auch haften. Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos - denn bei Mietwagen gilt diese Verantwortung schließlich auch."
Im Jahr 2020 gab es laut Justizministerium noch weniger als 6000 Unfallbeteiligte mit E-Scootern. 2024 waren es bereits über 12.000. Die Roller sind in Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge seit Mitte 2019 im Straßenverkehr zugelassen und profitieren von Ausnahmeregeln. Viele Bürger, vor allem in Großstädten, schätzen sie als praktisches Fortbewegungsmittel, andere monieren, dass sie immer wieder rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt und von mehreren Personen oder betrunken genutzt werden.
Bisher müssen bei Unfällen Geschädigte ein Fehlverhalten von E-Scooter-Nutzern nachweisen. Sie bekommen damit in der Praxis nur selten Schadenersatz zugesprochen. Künftig sollen die Halter unabhängig vom Verschulden haften. Die Änderungen sollen auch für Segways gelten, nicht aber für langsam fahrende Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft oder motorisierte Krankenfahrstühle.
(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Christian Rüttger. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)