| * Startup-Gründung binnen 48 Stunden für 100 Euro | |
| * | Branchenverband: Reform ist weitreichender als erhofft |
| * | Gewerkschaft warnt vor Rückschritt für |
| Arbeitnehmerrechte | |
| (Neu: Details, Ver.di-Reaktion) | |
| Brüssel/Frankfurt, 18. Mrz (Reuters) - Nach dem Willen | |
| der Europäischen Union (EU) sollen Gründer künftig Start-ups | |
| binnen 48 Stunden aus der Taufe heben können. Die EU-Kommission | |
| schlug hierzu am Mittwoch eine neue Gesellschaftsform vor. Eine | |
| "EU Inc" kann demnach für eine Gebühr von 100 Euro in einem | |
| Online-Handelsregister eingetragen werden und darf dann EU-weit | |
| agieren. Damit entfallen Genehmigungsverfahren in den einzelnen | |
| Staaten. | |
"Europa verfügt über Talente, Ideen und Ehrgeiz ? doch allzu oft treibt die Bürokratie unsere besten Unternehmer in andere Länder", sagte EU-Justizkommissar Michael McGrath. "Wir müssen Unternehmen Anreize bieten, in Europa zu bleiben, und die Abgewanderten zur Rückkehr ermutigen." Er rechne mit etwa 300.000 Eintragungen in das neue Register innerhalb der ersten zehn Jahre.
Die bekannte EU-Initiative orientiert sich an Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware, die eine unkomplizierte Unternehmensgründung ermöglichen. Sie soll als sogenanntes 28. Regime die nationalen Regelungen für Gesellschaftsformen in den 27 EU-Staaten ergänzen.
Dem deutschen Start-up-Verband zufolge gehen die Pläne über die Erwartungen der Branche hinaus. "Die 'EU Inc' kommt als Verordnung und gilt damit unmittelbar und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten", betonte Verbandschefin Verena Pausder. "Dazu kommt ein EU-weites Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, bei dem Anteile erst bei Verkauf besteuert werden." Dieser Punkt gilt als einer der Gründe für die Abwanderung von Start-ups ins außereuropäische Ausland. Viele junge Technologiefirmen bezahlen ihre Beschäftigten teilweise mit Unternehmensanteilen.
Das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen dem Entwurf der EU-Kommission noch zustimmen. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Vorhaben vor seiner Abreise zu einem EU-Gipfel als Chance für Start-ups. Bei dem Treffen am Donnerstag soll über die "EU Inc" abgestimmt werden. Pausder warnte davor, die Pläne zu verwässern. "Die Zukunft gestalten wir nicht mit Regeln von gestern." Unternehmen können zwar seit 2004 die Societas Europaea (SE) als pan-europäische Gesellschaftsform wählen. Sie ist jedoch eher für Großkonzerne gedacht.
Die Gewerkschaft Ver.di warnte vor einer Aufweichung von Arbeitnehmerrechten. "Das bewährte deutsche System der Unternehmensmitbestimmung hat infolge der Anwendung europäischer Regelungen erheblich gelitten", kritisierte Christoph Meister, Mitglied des Ver.di-Bundesvorstands. "Mit der 'EU Inc' droht nun eine weitere Verschlechterung." EU-Kommissar McGrath wies darauf hin, dass die jeweiligen Arbeitsmarktgesetze von der neuen Gesellschaftsform nicht berührt seien. Auch das Bundesfinanzministerium betonte, dass durch die 28. Gesellschaftsform Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat nicht ausgehöhlt werden dürften.
(Bericht von Philip Blenkinsop, A Lennon und Hakan Ersen, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)