Berlin, 19. Mrz (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt die Bundesregierung unter Druck, die Trassenpreise zur Nutzung des Schienennetzes zu reformieren. Das Gericht erklärte am Donnerstag die Regelung für den Nahverkehr für rechtswidrig. Nahverkehrsanbietern drohen damit für 2025 und 2026 hohe Nachzahlungen. Bisher war der Nahverkehr begünstigt, was zulasten des Güter- und Fernverkehrs ging. Mehrere Verbände forderten Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) auf, ein Konzept für eine Reform vorzulegen.
Im Nahverkehr gilt eine Trassenpreisbremse. Hier werden Erhöhungen auf drei Prozent pro Jahr begrenzt. Die Entgelte nach einer starren mathematischen Formel zu berechnen, verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln, bei dem Verfahren dazu anhängig sind, hatte um eine Überprüfung durch den EuGH gebeten.
Der Bundesverband Schienennahverkehr teilte mit, es sei mit höheren Trassenentgelten der Anbieter in den Jahren 2025 und 2026 zu rechnen. "Wir fordern vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken." Der Nahverkehr sei Teil der Daseinsvorsorge. Mit der Trassenpreisbremse für den Nahverkehr wollte der Bund Länder vor hohen Kostensteigerungen schützen. Der Verband der Güterbahnen sprach vom "letzten Sargnagel" für das Trassenpreissystem. Die Bundesnetzagentur müsse die Trassenpreise für 2025 und 2026 neu festlegen. Die falsch abgerechneten Entgelte sollten so schnell wie möglich zurückabgewickelt werden.
Die Eisenbahngewerkschaft EVG forderte Schnieder auf, ein Konzept vorzulegen. "Obwohl eine Reform des Trassenpreissystems im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, hat sich Schnieder bisher kaum bewegt", so EVG-Chef Martin Burkert. Das Urteil sei der letzte Warnschuss für Schnieder. Sein Ministerium arbeitet an einer Reform. Details sind aber noch nicht bekannt. Auf dem Tisch liegen Konzepte, die die Trassenpreise an den unmittelbaren Kosten von Zugfahrten ausrichten.
(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)