| * Gerichtshof: Deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht | |
| * | Richter beanstanden Art der Berechnung |
| * | Verkehrsministerium will bald Reformkonzept vorlegen |
| * | Nahverkehrsanbietern drohen höhere Kosten, Angebot |
| ausgedünnt? | |
| * | Güterverkehr wurde zu stark geschröpft, fordert |
| Rückzahlungen | |
| (neu: Verkehrsministerium, weitere Reaktionen, Hintergrund) | |
| Berlin, 19. Mrz (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof | |
| (EuGH) setzt die Bundesregierung unter Druck, die Trassenpreise | |
| zur Nutzung des Schienennetzes zu reformieren. Das Gericht | |
| erklärte am Donnerstag die Regelung für den Nahverkehr für | |
| rechtswidrig. Nahverkehrsanbietern drohen damit für 2025 und | |
| 2026 hohe Nachzahlungen. Bisher war der Nahverkehr begünstigt, | |
| was zulasten des Güter- und Fernverkehrs ging. Mehrere Verbände | |
| forderten Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) auf, rasch | |
| ein Reformkonzept vorzulegen. | |
Im Nahverkehr gilt eine Trassenpreisbremse. Erhöhungen werden auf drei Prozent pro Jahr begrenzt. Die Entgelte nach einer starren mathematischen Formel zu berechnen, verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln, bei dem Verfahren dazu anhängig sind, hatte um eine Überprüfung durch den EuGH gebeten. Eine Entscheidung in Köln sei voraussichtlich nicht vor Sommer 2026 zu erwarten, teilte die Deutsche Bahn mit. "Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist." Die Infrastrukturtochter der Bahn gehörte zu den Klägern. Sie bemängelte zu starre Vorgaben bei der Kostenberechnung.
Der Bundesverband Schienennahverkehr betonte, es sei mit höheren Trassenentgelten der Anbieter in den Jahren 2025 und 2026 zu rechnen. "Wir fordern vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken." Der Nahverkehr sei Teil der Daseinsvorsorge. Mit der Trassenpreisbremse für den Nahverkehr wollte der Bund Länder vor hohen Kostensteigerungen schützen. Der Verband der Güterbahnen sprach vom "letzten Sargnagel" für das Trassenpreissystem. Die Bundesnetzagentur müsse die Trassenpreise für 2025 und 2026 neu festlegen. Die falsch abgerechneten Entgelte sollten so schnell wie möglich zurückabgewickelt werden.
Das Urteil schafft einem Sprecher des Verkehrsministeriums zufolge Rechtssicherheit. Es werde in die Reformüberlegungen einbezogen. Es biete sich nun die Gelegenheit für eine andere Verteilung der Kosten. Das Ministerium werde zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die Branche zugehen. Mehrere Verbände forderten eine Neuregelung, die bereits ab 2027 greift.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen teilte mit, das Urteil sei nicht überraschend, sondern Folge einer jahrelang verschleppten Reform. Dem Nahverkehr auf der Schiene drohe nun eine Kostensteigerung um rund eine Milliarde Euro. "Ohne Ausgleich drohen Angebotskürzungen von zehn bis 20 Prozent im Regionalverkehr." Der Verkehrsclub Deutschland fürchtet höhere Ticketpreise.
Die Trassenpreise sind in Deutschland vergleichsweise hoch, vor allem im Verhältnis zum maroden Zustand des Schienennetzes. Experten sehen ein Grundproblem darin, dass die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn - die DB InfraGO - einen gesetzlich garantierten Gewinnanspruch hat. Zahlreiche Verbände fordern, diesen abzuschaffen.
Die Eisenbahngewerkschaft EVG kritisierte, Schnieder mache zu wenig Tempo. "Obwohl eine Reform des Trassenpreissystems im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, hat sich Schnieder bisher kaum bewegt", so EVG-Chef Martin Burkert. Das Urteil sei der letzte Warnschuss für Schnieder. Details zu seinen Plänen sind noch nicht bekannt. Auf dem Tisch liegen Konzepte, die die Trassenpreise an den unmittelbaren Kosten von Zugfahrten ausrichten.
(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Christian Rüttger. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)