Nachricht


20.03.2026 /18:11:48
FOKUS 1-Reiche bringt umstrittene Pläne für Kürzungen beim Ökostrom auf den Weg

(neu:Details, Hintergrund, Banaszak)
 
*Ministerium verspricht Einsparungen von über 20 Prozent
 
*Betreiber sollen Kostenrisiko bei Netzengpässen künftig
tragen
 
*Einspeisung kleiner Solaranlagen wird begrenzt
 
*SPD kündigt Widerstand gegen mögliche Kürzungen im
Ausbauan
 
-von Holger Hansen
Berlin, 20. Mrz (Reuters) - Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) plant drastische Einschnitte bei der
Förderung erneuerbarer Energien. Die garantierte
Einspeisevergütung etwa für private Solaranlagen auf Dächern
soll wegfallen, wie es am Freitag aus ihrem Ministerium hieß.
Betreiber neuer Anlagen sollen ihren Strom zudem selbst
vermarkten müssen. Dies sehe der Entwurf für ein reformiertes
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Mit einem
"Netzanschlusspaket" will Reiche zudem den Ausbau erneuerbarer
Energien und der Stromnetze besser verzahnen. Betreiber neuer
Windanlagen müssten demnach für einen Netzanschluss auf
Entschädigungen verzichten, falls ihre Stromerzeugung wegen
Netzengpässen gedrosselt wird. Grünen-Co-Chef Felix Banaszak
sprach von zerstörerischen Gesetzen: "Frau Reiche erweist sich
als Sicherheitsrisiko für Deutschland."

Reiches Pläne gelten auch bei Teilen der Energiebranche und bei Erneuerbaren-Verbänden als sehr umstritten. Auch aus den Reihen des Koalitionspartners SPD hatte es Kritik gegeben, als erste Details durchsickerten. Die Gesetzentwürfe wurden nun laut Ministerium in die Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt gegeben. Dies ist die erste Stufe der regierungsinternen Abstimmung, in der auch Finanzminister und SPD-Co-Chef Lars Klingbeil als Vizekanzler ein Mitspracherecht hat. Erst bei grünem Licht aus dem Kanzleramt geht der Entwurf an alle Ministerien.

An dem Ziel, 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu decken, hält Reiche fest. Der Weg dorthin müsse aber ökonomisch robuster werden: "Heute zahlen wir zu oft für stillstehende Windräder und Photovoltaikanlagen, deren Strom wir nicht verbrauchen können", heißt es in zwei Ministeriumspapieren zu den Gesetzentwürfen. Die Förderkosten für den weiteren Ausbau würden damit laut Ministerium "um über 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage gesenkt".

REICHE WILL "REDISPATCH-VORBEHALT" EINFÜHREN

Herzstück des Netzpakets ist der "Redispatch-Vorbehalt". Er soll Anreize schaffen, den Bau von Ökostrom-Anlagen mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Bislang erhalten Betreiber auch dann eine finanzielle Entschädigung, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Netze nicht einspeisen können. Diese Kosten von rund drei Milliarden Euro pro Jahr werden auf alle Stromkunden umgelegt. Künftig sollen Betreiber neuer Anlagen in Gebieten mit ausgewiesenen Netzengpässen dieses finanzielle Risiko selbst tragen, wobei es sich nicht um ein Bauverbot handeln soll.

Mit der EEG-Reform soll die Zeit fester Einspeisevergütungen enden. Neue Anlagen sollen ihren Strom grundsätzlich am Markt verkaufen. Zudem soll die Einspeiseleistung kleinerer Solaranlagen auf 50 Prozent begrenzt werden, um Mittagsspitzen zu vermeiden. "Wer mehr einspeisen möchte, setzt auf einen Speicher", heißt es in einem Eckpunktepapier des Ministeriums. "Die Kombination von PV und Speicher wird zum neuen Standard."

SPD-Vize-Fraktionschef Armand Zorn hatte Reiche vor Bekanntwerden der Details vor Kürzungen beim Ausbau erneuerbarer Energien gewarnt. Die SPD werde "keinen Gesetzen zustimmen, die den entschlossenen Ausbau der Erneuerbaren infrage stellen", sagte Zorn der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bundesverband Windenergie hatte zuvor den Redispatch-Vorbehalt als "eindeutig europarechtswidrig" kritisiert. Das Wirtschaftsministerium hält die Pläne dagegen weiterhin für konform mit Europarecht.

(Mitarbeit: Markus Wacket. Redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.