| * BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges Verbrenner-Aus | |
| * | BGH: Mercedes und BMW halten gesetzliche Vorgaben ein |
| * | DUH: Auftrag an Gesetzgeber für Tempolimit und |
| Verbrenner-Aus | |
| (Neu: Erläuterung des BGH, Reaktionen von Mercedes und BMW) | |
| Karlsruhe, 23. Mrz (Reuters) - Die Klimaklage der | |
| Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Autobauer BMW und Mercedes | |
| ist gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe | |
| entschied am Montag, es gebe keinen Anspruch auf ein vorzeitiges | |
| Verbrenner-Aus. Drei Geschäftsführer der Umwelt-Organisation | |
| wollten erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine | |
| Verbrennerautos mehr verkaufen dürfen, da sie sonst die ihnen | |
| zukommende Menge an klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen | |
| überschreiten würden. | |
Der BGH urteilte jedoch, dass der Gesetzgeber einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen habe. Vielmehr habe er gesetzliche Vorgaben für die Gesamt-Emission von Treibhausgasen gemacht. Diese könnten nicht auf einzelne Unternehmen heruntergebrochen werden, erläuterte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. BMW und Mercedes hielten die gesetzlichen Vorgaben ein. Wenn weitere Klimagesetze notwendig sein sollten, liege die Verantwortung hierfür beim Gesetzgeber.
DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz sagte nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe, man habe sich ein anderes Urteil gewünscht. "Aber das Urteil ist ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber." Er müsse jetzt die Konsequenzen ziehen und ein Tempolimit in Städten, auf Landstraßen und Autobahnen sowie ein früheres Verbrenner-Aus erlassen, forderte sie. BMW und Mercedes begrüßten die Abweisung der Klage. Diese Entscheidung trage zur Rechtssicherheit der Unternehmen bei. "Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen sind Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung", erklärte Mercedes.
Die Umwelthilfe hatte sich in ihrer Klage auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen. In dem sogenannten Klimabeschluss hatten die Verfassungsrichter verlangt, dass der Gesetzgeber auch nach 2030 konkrete Minderungsziele für den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 festlegen müsse. Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil dann die Pariser Klimaziele nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten. Daraus folgte nach Ansicht der DUH, dass auch die Autobauer nur über Höchstmengen an Treibhausgas-Emissionen verfügten. Sie würden mit dem Verkauf von Verbrenner-Autos in die Freiheitsrechte eingreifen und spätere radikale Maßnahmen notwendig machen.(AZ: VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
(Bericht von Ursula Knapp. Redigiert von Ralf Bode und Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)