Nachricht


10.10.2024 /00:00:10
Monopolkommission für Aufspaltung des Bahn-Konzerns und Privatisierung

Berlin, 10. Okt (Reuters) - Der neue Vorsitzende der Monopolkommission, der Ökonom Tomaso Duso, fordert einen Kurswechsel für die Deutsche Bahn. "Die Bezahlung der Bahn-Manager sollte an pünktliche Züge geknüpft werden", sagte Duso der "Süddeutschen Zeitung". Die kurzfristigen Boni, die die Bahn-Manager erhalten, sollten an Pünktlichkeitsziele gekoppelt werden, die langfristigen Boni sollten davon abhängen, dass die Infrastruktur sowohl ausgebaut als auch erhalten wird. "Gerade letzteres ist zuletzt nicht geschehen." Er fügte an: "Bei aktuell 60 Prozent Pünktlichkeit der Fernzüge muss man sagen: Die Boni für den Bahnvorstand sollten deutlich niedriger ausfallen. Ein Ziel wie Pünktlichkeit sollte wichtiger sein als andere, zum Beispiel als die Frauenquote im Management."

Die Monopolkommission berät als unabhängiges Gremium die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen. Duso ist seit zwei Wochen Chef der Kommission und äußert sich erstmals. Gleichzeitig müsse die Bahn aufgespalten werden, erklärte er weiter. "Man sollte die Infrastruktur von allem anderen trennen. Das ist ein natürliches Monopol, für das der Staat zuständig sein muss. Hier muss mehr investiert und besser reguliert werden." Gleichzeitig wäre es gut, wenn es auf dieser Infrastruktur mehr Wettbewerb gäbe. Die Infrastruktur sollte Dusos Meinung nach immer staatlich und gemeinwohlorientiert bleiben. "Den eigentlichen Betrieb der Züge dagegen könnte man eventuell privatisieren", fügte Duso an. Er halte es auch für eine gute Idee, dass der Logistikteil Schenker verkauft wurde: "Da hat der Staat als Eigentümer nichts zu suchen."

(geschrieben von Birgit Mittwollen Redigiert von Scot W. Stevenson Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.