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30.12.2024 /20:03:55
Trump scheitert mit Berufung in Prozess wegen sexueller Nötigung

New York, 30. Dez (Reuters) - Der künftige US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Berufung gegen eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung gescheitert. Ein Bundesberufungsgericht in Manhattan bestätigte am Montag die Verurteilung zu einer Zahlung in Höhe von fünf Millionen Dollar an die ehemalige Kolumnistin des Modemagazins "Elle", E. Jean Carroll, wegen Körperverletzung und Verleumdung. Demnach ist den Richtern an einem Bezirksgericht in Manhattan bei ihrer Urteilsverkündung im Mai 2023 kein Fehler unterlaufen, wie dies Trumps Anwälte behauptet hatten.

Einer der Sprecher des Republikaners Trump, Steven Cheung, wertete das Urteil als Teil einer Hexenjagd und sprach von einer von den Demokraten finanzierten Fälschung. Er kündigte Einspruch gegen das Urteil des Berufungsgerichtes an. Trump, der das Präsidentenamt am 20. Januar antreten wird, hatte Cheung im vergangenen Monat zum Kommunikationsdirektor im Weißen Haus ernannt. Die Anwältin von Carroll sagte, ihre Mandantin sei über die Entscheidung sehr erfreut.

Carroll hatte Trump 2019 öffentlich vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Demnach habe sie Trump helfen wollen, ein Geschenk für eine andere Frau auszusuchen. Sie hätten sich Dessous angesehen. Danach habe Trump sie in eine Umkleidekabine gelockt, ihren Kopf gegen die Wand gestoßen und sie vergewaltigt. Carroll sagte, sie könne sich nicht an das genaue Datum oder Jahr erinnern. Zwei von Carrolls Freunden bestätigten, sie habe ihnen damals von der Vergewaltigung erzählt, sie aber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Carroll erklärte, sie habe sich 2017 entschlossen, ihr Schweigen zu brechen. Grund seien Berichte über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein. Damals gingen viele Frauen mit Berichten über ähnliche Erfahrungen an die Öffentlichkeit. Die Geschworenen im Bezirksgericht in Manhatten hatten 2023 den Vorwurf der Vergewaltigung als nicht bewiesen angesehen, den Vorwurf der sexuellen Nötiging und der Verleumdung aber anerkannt.

Auch nach dem Amtsantritt als neuer US-Präsident dürfte das Verfahren gegen Trump weiterlaufen. 1997 entschied der Oberste Gerichtshof in einem Fall, in den der ehemalige Präsident Bill Clinton verwickelt war, dass amtierende Präsidenten keine Immunität vor Zivilklagen vor Bundesgerichten wegen Handlungen genießen, die vor ihrer Amtszeit liegen und in keinem Zusammenhang mit ihren offiziellen Pflichten stehen.

(Bericht von Jonathan Stempel, geschrieben von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

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