Nachricht


01.07.2024 /17:52:54
TOP-THEMA-Oberstes US-Gericht spricht Trump teilweise Immunität zu

*

Gericht: Absolute Immunität bei Verfassungsaufgaben



*

Gericht: Keine Immunität bei inoffiziellen Handlungen



*

Konkreter Trump-Fall an untergeordnetes Gericht zurückgewiesen





(Neu: Hintergrund zum zeitlichen Ablauf und US-Wahl, Einzelheiten)

- von John Kruzel und Andrew Chung
Washington, 01. Jul (Reuters) - Der Oberste Gerichtshof
der USA hat Donald Trump eine teilweise Immunität gegen
strafrechtliche Verfolgung zuerkannt. Bezüglich Handlungen
innerhalb des Kerns ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben sei dieser
Schutz für ehemalige Präsidenten zwar absolut, befanden die
Richter des Supreme Court am Montag. Für ein Vorgehen in einem
privaten Zusammenhang genieße ein ehemaliges Staatsoberhaupt
jedoch keine Immunität. Das eigentliche Verfahren wurde an ein
untergeordnetes Gericht zurückgeschickt. Damit hat das Oberste
Gericht zum ersten Mal in der fast 250-jährigen Geschichte der
USA dem Präsidenten einen gewissen Schutz vor Klagen
bescheinigt.

Trump erklärte in einer ersten Reaktion auf seinem Kurznachrichtendienst Truth Social, das Urteil sei "ein großer Sieg für unsere Verfassung und Demokratie. Stolz, ein Amerikaner zu sein."

Hintergrund des Falls ist ein Verfahren auf Bundesebene gegen Trump im Zusammenhang mit Versuchen, seine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2020 umzukehren. Der Supreme Court verwarf mit seinem Urteil mit sechs zu drei Stimmen die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts, wonach Trump keine Immunität genieße. Die Anwälte Trumps hatten aber eine absolute Immunität gefordert. Es galt als unwahrscheinlich, dass ein Urteil in dem eigentlichen Verfahren noch vor der Präsidentschaftswahl Anfang November fällt.



"NICHT ALLES, WAS DER PRÄSIDENT TUT, IST OFFIZIELL."

"Der Präsident steht nicht über dem Gesetz", hieß es allgemein in dem Urteil. Zwar gebiete es die Gewaltenteilung, dass der Präsident für die Ausübung seiner zentralen, von der Verfassung vorgeschriebenen Aufgaben nicht angeklagt werden könne. Auch müsse bei amtlichen Handlungen im Allgemeinen eine Immunität zunächst angenommen werden. "Der Präsident genießt keine Immunität für seine inoffiziellen Handlungen", hieß es jedoch weiter. "Und nicht alles, was der Präsident tut, ist offiziell."

Der Supreme Court fällte im Hauptverfahren kein direktes
Urteil. Er teilte jedoch die konkreten Vorwürfe gegen Trump in
vier Kategorien ein und erklärte, bei einer davon - Gespräche
mit Mitarbeitern des Justizministeriums - gelte die volle
Immunität. Die anderen wurden an das untergeordnete Gericht zur
erneuten Prüfung zurückverwiesen. Trump hat in diesem und
mehreren weiteren Verfahren alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Von den sechs konservativen Richtern, die das Urteil mittrugen, waren drei von Trump während seiner Präsidentschaft nominiert worden. In den USA wurde aufmerksam verfolgt, wie lange sie für ihre Entscheidung benötigten. Die ursprüngliche Anklage war im August 2023 erhoben worden, die Hauptverhandlung sollte am 4. März beginnen. Trump rief jedoch am 12. Februar das Oberste Gericht an - vor etwa 20 Wochen. Im Gegensatz dazu benötigten die Richter weniger als neun Wochen, um ihn in einem anderen Verfahren auf die Wahlzettel des Bundesstaates Colorado zu setzen.

Da es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt,
könnte Trump es bei einem Sieg bei der Wahl am 5. November über
das Justizministerium einstellen lassen. Experten zufolge könnte
er sich auch selbst begnadigen, sollte es zu einem Schuldspruch
kommen. Bei der Wahl wird ein knappes Ergebnis im Duell zwischen
Trump und dem demokratischen Amtsinhaber Joe Biden vermutet.

(Geschrieben von Scot W. Stevenson, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.