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14.05.2025 /07:52:22
Gericht: Boni-Kürzungen bei der Credit Suisse sind rechtswidrig

Zürich, 14. Mai (Reuters) - Die vom Schweizer Finanzministerium angeordnete Kürzung oder Streichung von Boni bei den obersten drei Führungsebenen der ehemaligen Großbank Credit Suisse ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge rechtswidrig. Das Gericht hieß eine gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gut. "Weil keine genügende gesetzliche Grundlage für die Kürzungen vorhanden war, erachtete das BVGer die Verfügung des EFD als rechtswidrig", wie das Gericht auf seiner Internetseite mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und könne beim Bundesgericht angefochten werden.

Die Schweizer Regierung hatte im April 2023 angeordnet, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Die vor dem Kollaps stehende Credit Suisse war zuvor in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen worden. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) hatten die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien unterstützt.

(Bericht von Paul Arnold, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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