- von Holger Hansen |
Berlin, 02. Okt (Reuters) - Die Bundesregierung hat |
schärfere Sanktionen im Bürgergeld beschlossen, wenn |
Leistungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehnen oder Termine |
versäumen. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch nach Angaben |
aus Regierungskreisen eine entsprechende Gesetzesvorlage von |
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg. Die Änderungen |
sollen ab dem 1. Januar 2025 greifen. Bei Ablehnung einer |
zumutbaren Beschäftigung wird das Bürgergeld für drei Monate um |
30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, |
bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger. Für einen Job gilt |
künftig ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich |
für Hin- und Rückfahrt als zumutbar. |
Neu eingeführt wird eine Prämie von 1000 Euro für diejenigen, die einen regulären Job mindestens ein Jahr lang ausüben und ohne Bürgergeld auskommen. Mit dem Paket wird auch das Verbot der Einwanderung in die Leiharbeit aufgehoben.
Auf die Änderungen hatte sich die Ampel-Regierung bei ihrer 49 Punkte umfassenden sogenannten Wachstumsinitiative verständigt. Die härteren Leistungskürzungen sollen die Anreize für eine Beschäftigungsaufnahme, aber auch die allgemeine Akzeptanz der Hilfeleistung erhöhen.
(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).
)