Nachricht


04.07.2025 /12:06:05
Bundesregierung: Russland setzt verbotenen Kampfstoff in Ukraine ein

Berlin, 04. Jul (Reuters) - Die Bundesregierung hat Berichte über den Einsatz des Lungenkampfstoffes Chlorpikrin durch Russland in der Ukraine bestätigt und den Vorgang als Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen verurteilt. Dies sei ein Verstoß gegen das Abkommen, das den Einsatz von Lungenkampfstoffen unter allen Umständen untersage, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag in Berlin. Er bezog sich dabei auf eine gemeinsame Erklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des niederländischen Geheimdienstes. Die Erkenntnis der Dienste passe zu der Feststellung, dass der Krieg mit immer höherer Brutalität und Intensität geführt werde.

Angesichts schwerer russischer Luftangriffe in der vergangenen Nacht sei eine entschlossene Haltung und die weitere militärische Unterstützung der Ukraine wichtiger denn je, sagte der Sprecher weiter. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) setze sich in Telefonaten intensiv für eine Stärkung der ukrainischen Flugabwehr ein. Vor dem Hintergrund eines von den USA angekündigten teilweisen Stopps von Waffenlieferungen an die Ukraine prüfe die Bundesregierung verschiedene Wege, um die Luftverteidigung des Landes weiter zu stärken. Dazu gehörten auch intensive Gespräche über die Beschaffung von Patriot-Systemen. Das Problem sei drängend.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums ergänzte, Ressortchef Boris Pistorius (SPD) werde Mitte Juli zu Gesprächen nach Washington reisen. Dabei werde es auch um die weitere Unterstützung der Ukraine gehen. Deutschland sei der zweitgrößte Unterstützer der Ukraine. Maßgeblicher Engpass für die Lieferung von Waffensystemen seien jedoch die begrenzten Produktionskapazitäten weltweit.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Elke Ahlswede. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).

)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.