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14.01.2025 /11:28:17
FOKUS 1-Staat darf Profi-Fußball für Polizeikosten zur Kasse bitten

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Verfassungsgericht billigt Regelung in Bremen

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DFL mit Verfassungsbeschwerde abgeblitzt

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Auf Bundesliga können Millionenkosten zukommen
 
(neu: mehr aus Urteilsbegründung, Hintergrund)
Karlsruhe, 14. Jan (Reuters) -

Der Staat darf die deutschen Profi-Fußballvereine an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht billigte am Dienstag in Karlsruhe ein entsprechendes Gesetz für das Bundesland Bremen und wies die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball-Liga (DFL) ab. Die Hansestadt hatte 2014 beschlossen, Veranstalter von Profi-Fußballspielen für die Mehrkosten aufkommen zu lassen, die für einen erhöhten Polizeieinsatz entstehen, wenn Ausschreitungen von Fans zu befürchten sind. 2015 stellte das Land nach dem Spiel Werder Bremen gegen Hamburger erstmals eine Rechnung über 425.000 Euro an die DFL, die bei Bundesliga-Spielen neben dem gastgebenden Verein als Mitveranstalter gilt.

Inzwischen wurden über drei Millionen Euro fällig, die
die DFL aber nur teilweise und unter Vorbehalt bezahlte. Sie
reichte einen Teil der Kosten auch an den Heimverein Werder
Bremen weiter.
 
Die Gebühr wird bei allen Großveranstaltungen fällig,
die gewinnorientiert sind, über 5000 Teilnehmer haben und bei
denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann. Der Liga-Verband
hatte in mehreren Gerichtsinstanzen dagegen geklagt. 2019
erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beteiligung
an den Kosten für rechtmäßig. Dagegen wehrte sich die DFL vor
dem Verfassungsgericht - vergeblich.
"Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach
dem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden muss", hieß es im Urteilstext.
Bremen ist das erste und bisher einzige Bundesland, das die
Gebühren erhebt. Andere Bundesländer könnten jedoch folgen.

Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, die Mehrkosten für Polizeieinsätze sollten nach dem Bremer Gesetz nicht von allen Steuerzahlern geschultert werden, sondern von denjenigen, die wirtschaftlich davon profitierten. "Dies ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel", betonte er. Den Einwand der DFL, sie könne nichts gegen Fan-Krawalle außerhalb der Stadien tun, ließ der Erste Senat nicht gelten. Der erhöhte Aufwand sei dem Veranstalter auch dann zurechenbar, wenn er vom Verhalten Dritter abhänge.

"Darüber, ob die getroffene Regelung politisch
vernünftig, klug oder wünschenswert ist, hat der Senat nicht
befunden", sagte Harbarth. Es sei nur darum gegangen, dass das
Grundgesetz eine solche Kostenbeteiligung nicht untersage. (AZ:
1 BvR 548/22)

(Bericht von Ursula Knapp, bearbeitet von Alexander Hübner, redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

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