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28.12.2024 /02:16:05
Trump bittet Obersten Gerichtshof um Aussetzung der Frist zu TikTok-Urteil

Washington, 28. Dez (Reuters) - Der designierte Präsident Donald Trump hat den Obersten Gerichtshof aufgefordert, die Umsetzung eines Gesetzes auszusetzen, das die beliebte Social-Media-App TikTok verbieten oder ihren Verkauf erzwingen könnte. "Präsident Trump bezieht keine Stellung zu den Grundfragen dieses Streits", sagte D. John Sauer, Trumps Anwalt, der auch der Wunschkandidat des gewählten Präsidenten für das Amt des US-Generalstaatsanwalts ist. "Stattdessen bittet er den Gerichtshof respektvoll, eine Aussetzung der gesetzlichen Frist für die Veräußerung bis zum 19. Januar 2025 in Erwägung zu ziehen, während er die Argumente dieses Falls prüft." Trump solle nach Amtsantritt Zeit haben, eine "politische Lösung" für das Problem anzustreben. Das Gericht wird den Fall am 10. Januar verhandeln.

Trumps Unterstützung für TikTok ist eine Kehrtwende gegenüber 2020. Damals versuchte er, die App in den USA zu blockieren und ihren Verkauf an amerikanische Unternehmen zu erzwingen, weil sie sich in chinesischem Besitz befindet.

Der Senat hatte im April ein Gesetz verabschiedet, das TikToks chinesisches Mutterunternehmen ByteDance unter Verweis auf Bedenken zur nationalen Sicherheit zum Verkauf der App zwingen soll. Sollte der Supreme Court nicht zugunsten von ByteDance entscheiden, könnte die App am 19. Januar in den USA faktisch verboten werden. Das wäre der Tag vor Trumps Amtsübernahme. Es war zunächst unklar, wie er die TikTok-Verkaufsanordnung rückgängig machen könnte. Sie war im Senat mit großer Mehrheit verabschiedet worden.

Das US-Justizministerium argumentiert, die chinesische Kontrolle über TikTok sei eine anhaltende Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA. Die meisten US-Abgeordneten unterstützen diese Haltung. TikTok erklärt dagegen, das Ministerium habe die Verbindungen der Social-Media-App zur Volksrepublik falsch dargestellt.

(Bericht von Kanishka Singh und Nandita Bose, geschrieben von Bettina Cosima Larrarte. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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