Karlsruhe, 14. Jan (Reuters) - Die deutschen Profi-Fußballvereine müssen sich an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag das Gesetz von Bremen für verfassungsgemäß. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Zusammenschluss der Bundesliga-Vereine, abgewiesen.
Die Hansestadt hatte bereits 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei Hochrisiko-Begegnungen für den erhöhten Polizeieinsatz entstehen. Die Gebühr wird bei allen Großveranstaltungen fällig, die gewinnorientiert sind, über 5000 Teilnehmer haben und bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann.
Im Jahr 2015 erfolgte dann der erste Kostenbescheid für das Spiel Werder Bremen gegen Hamburger SV über rund 425.000 Euro. Inzwischen wurden über drei Millionen Euro fällig, die die DFL aber nur teilweise und unter Vorbehalt bezahlte. Der Ligaverband hatte vor mehreren Gerichtsinstanzen gegen die Bescheide geklagt. Aber schon 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Kostenbeteiligung für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
Bremen ist das erste und bisher einzige Bundesland, das die Gebühren erhebt. Andere Bundesländer könnten jedoch folgen. (AZ: 1 BvR 548/22)
(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)