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02.10.2024 /16:20:09
Scholz - AfD-Verbotsverfahren steht nicht auf der Agenda

Berlin/Schwerin, 02. Okt (Reuters) - Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich reserviert gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren gezeigt. "Alle Verbotsverfahren gegen Parteien in letzter Zeit waren nicht so erfolgreich", sagte Scholz am Mittwoch bei einem Bürgerdialog in Schwerin. Das Bundesverfassungsgerichts habe ein Verbot der NPD zweimal abgelehnt - einmal wegen interner Informanten und einmal, weil die NPD nun zu klein sei. Ein Verbotsverfahren müsse also "sehr, sehr sorgfältig vorbereitet sein. "Und deshalb, glaube ich, steht das jetzt gerade nicht auf der Tagesordnung", sagte Scholz.

Er verwies aber darauf, dass der Staat sehr wohl eine Beobachtung solcher Parteien vorschreiben könne. Das dürfe man nicht willkürlich machen, sondern müsse große Sorgfalt an den Tag legen. Ansonsten müsse man auf klare Überzeugung setzen. "Rechtsextremismus ist nicht gut für unser Land, rechter Populismus übrigens auch nicht." Diese wollten die Gesellschaft nur spalten. Man müsse immer wieder betonen, dass in Deutschland die klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger solche Parteien ablehnten.

Auslöser der erneuten Debatte ist, dass Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken eine ausreichende Anzahl an Unterstützern für einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein Verbotsverfahren gefunden haben. Gefordert wird darin, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft wird. Sie soll zudem von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man der AfD unter anderem eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" gegen die Verfassung nachweisen kann. Die AfD gilt bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall, in einigen Bundesländern wie Sachsen oder Thüringen auch als "gesichert rechtsextrem".

(Bericht von Andreas Rinke, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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