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Nach Bundestag stimmt auch Bundesrat für Kindergelderhöhung
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Entlastung von 14 Milliarden Euro |
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Großteil der Kosten tragen Länder und Kommunen |
(Durchgehend neu) |
Berlin, 20. Dez (Reuters) - Nach dem Bundestag hat auch |
der Bundesrat eine milliardenschwere Entlastung der Bürger ab |
Anfang 2025 gebilligt. Die Länderkammer stimmte am Freitag dem |
Steuerfortentwicklungsgesetz zu, das eine Abmilderung der |
sogenannten Kalten Progression in der Einkommensteuer sowie eine |
Erhöhung des Kindergeldes beinhaltet. Dies bedeutet eine |
Entlastung von Familien und Bürgern in Höhe von rund 14 |
Milliarden Euro. Länder und Kommunen tragen von den Kosten 7,32 |
Milliarden Euro (54,32 Prozent), der Bund übernimmt 6,15 |
Milliarden Euro (45,67) Prozent. |
Am Donnerstagabend hatten der Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und auch Union sowie AfD zugestimmt. Das Paket war ursprünglich noch von den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebracht worden, blieb aber wegen des Bruchs der Koalition im Bundestag stecken. Nachdem die nun oppositionelle FDP ankündigte, doch mit SPD und Grünen stimmen zu wollen, wenn das Steuerfortentwicklungsgesetz entschlackt wird, entschied sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein Ja.
Dies sorgte unter den Unions-Ministerpräsidenten für Verärgerung, wie aus einigen unionsgeführten Landesregierungen verlautete. Denn Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte zunächst angekündigt, dass die Union keine haushaltsrelevanten Beschlüsse für 2025 mehr mittragen werde, weil kein Bundesetat für 2025 verabschiedet wurde. CDU und CSU hatten argumentiert, sie könnten auch für eine nachträgliche Entlastung nach einem möglichen Wahlsieg bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sorgen.
Nach der Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei klar gewesen, dass sich die Länder trotz der erheblichen Mindereinnahmen nicht gegen eine solche Entlastung der Bürger wehren könnten, hieß es. Nach der Vorbesprechung der Ministerpräsidenten am Donnerstagabend stand dann eine Mehrheit im Bundesrat am Freitagmorgen. Die SPD-geführten Länder hatten schon früher Zustimmung signalisiert.
Konkret wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben, 2026 dann um zusätzlich 252 Euro auf 12.348 Euro. Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden erhöht. Das monatliche Kindergeld wird nächstes Jahr um fünf Euro auf 255 Euro gesteigert, 2026 noch einmal um vier Euro. Anpassungen gibt es auch bei den steuerlichen Kinderfreibeträgen - eine Anhebung um 60 Euro 2025 und um 156 Euro 2026.
Union und FDP wollten weitere Maßnahmen im Steuerfortentwicklungsgesetz zur Entlastung von Unternehmen nicht mittragen, die etwa mehr Abschreibungsmöglichkeiten und eine ausgeweitete Forschungszulage bedeutet hätten. Die FDP hatte dies unter anderem mit zu bürokratischen Regelungen begründet.
(Bericht von Andreas Rinke; redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)