Nachricht


30.09.2024 /14:09:32
FOKUS 1-Kartellamt nimmt auch Microsofts Marktmacht unter die Lupe

*

Microsoft gilt als besonders wichtiger Spieler im Wettbewerb



*

Kartellamt - Microsoft-Produkte sind allgegenwärtig

*

Microsoft - Werden mit Behörde zusammenarbeiten
 
(Neu: Reaktion Microsoft)
Düsseldorf/Frankfurt, 30. Sep (Reuters) - Das
Bundeskartellamt will nun auch dem Softwarekonzern
Microsoft <MSFT.O> genauer auf die Finger schauen. Die Bonner
Wettbewerbshüter stuften den US-Riesen als "Unternehmen mit
überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb"
ein, wie sie am Montag mitteilten. Damit kann das Kartellamt
dank neuer Regeln stärker gegen den US-Konzern vorgehen. "Die
vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und
Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken", sagte
Kartellamtschef Andreas Mundt: "Das Ökosystem Microsoft ist
heute verwobener und stärker als je zuvor."
Microsoft betonte, mit der Behörde "konstruktiv und
verantwortungsvoll" zusammenarbeiten zu wollen. "Wir sind uns
unserer Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld
zu sorgen."

Die Entscheidung des Kartellamts gelte für Microsoft insgesamt und nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte, teilte die Behörde weiter mit. Zwar habe auch die EU-Kommission Microsoft im Visier, doch konzentrierten sich die Brüsseler Kartellwächter aktuell auf das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. Das Kartellamt könne nun wettbewerbsgefährdende Praktiken auch abseits dieser Angebote Microsofts unterbinden, unterstrich Mundt.

Mundt hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit anderen Kartellbehörden den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu sichern. Auch beim Online-Händler Amazon <AMZN.O>, dem iPhone-Anbieter Apple <AAPL.O>, der Alphabet <GOOGL.O>-Tochter Google und der Facebook-Mutter Meta <META.O> hatten die Bonner eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt. Die Wettbewerbshüter haben 2021 vom Gesetzgeber neue Befugnisse erhalten, um die Konkurrenz in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.

(Bericht von Matthias Inverardi und Hakan Ersen, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.