Nachricht


05.11.2024 /16:37:10
FOKUS 1-Irans Justiz: Deutsch-Iraner starb bereits vor Hinrichtung

(neu: Auswärtiges Amt)

*

Iran ändert Angaben zum Tod von Sharmahd



*

Berlin ordnete Schließung von iranischen Generalkonsulaten an



*

Tochter fordert Beweise für Exekution
 
Dubai/Berlin, 05. Nov (Reuters) - Gut eine Woche nach
der Nachricht über eine Hinrichtung des Deutsch-Iraners Jamshid
Sharmahd ändert der Iran seine Angaben. Sharmahd sei bereits vor
Vollstreckung der Todesstrafe gestorben, teilte Justizsprecher
Asghar Jahangir am Dienstag laut staatlichen Medien mit. Weitere
Informationen gab er nicht bekannt.

Staatliche Medien hatten am 28. Oktober berichtet, Sharmahd sei hingerichtet worden. Als Reaktion darauf verschärfte die Bundesregierung ihre Iran-Politik deutlich und ordnete die Schließung der drei iranischen Generalkonsulate in Frankfurt, Hamburg und München an.

Sharmahd war vom iranischen Geheimdienst in die Islamische Republik verschleppt und wegen angeblicher Vorbereitung eines Anschlags zum Tode verurteilt worden. Westliche Beobachter sprachen von einem Schauprozess. Die iranische Seite lehnte mit dem Hinweis auf seine iranische Staatsangehörigkeit die geforderte konsularische Betreuung seitens Deutschlands ab. Nach der ursprünglichen Meldung über Sharmahds Hinrichtung forderte dessen Tochter Gazelle Sharmahd Beweise für die Exekution.

Aus dem Auswärtigen Amt verlautete, Sharmahds Tod sei Deutschland von iranischer Seite bestätigt worden. Er sei vom iranischen Regime "unter unmenschlichen Bedingungen und ohne die notwendige medizinische Versorgung" jahrelang festgehalten worden. Der Iran sei für seinen Tod verantwortlich.

(Reuters-Büro Dubai, Mitarbeit: Andreas Rinke, geschrieben von Elke Ahlswede und Birgit Mittwollen, redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 34b WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.