Nachricht


12.11.2024 /11:37:37
Wissing: Diese Regierung hätte nicht scheitern dürfen

Berlin, 12. Nov (Reuters) - Bundesverkehrs- und Justizminister Volker Wissing hat sich nach dem Ampel-Aus besorgt über künftige Regierungsbildungen gezeigt. "Ich will kein Geheimnis daraus machen, dass ich das für einen Verlust für unsere Demokratie halte, dass diese Regierung gescheitert ist", sagte Wissing am Dienstag bei einem Wirtschaftskongress in Berlin. "Ich bin auch der Meinung, dass diese Regierung nicht hätte scheitern müssen und auch nicht hätte scheitern dürfen." Das Problem sei, dass Neuwahlen zwar unabdingbar seien. Ungelöste Probleme wie das Haushaltsloch seien aber direkt wieder auf dem Tisch. "Die Frage ist eben, welche Möglichkeiten haben wir denn in Zukunft noch, Koalitionen zu bilden, wenn wir jetzt den Fehler begehen, dass sich quasi eine Option nach der anderen aufgrund von persönlichen Dingen als unmöglich herausstellt."

Wissing war als einziger Minister aus der FDP-Riege im Amt geblieben und war daher aus der Partei ausgetreten. Zusätzlich hat er übergangsweise bis zur nächsten Regierung das Amt des Justizministers übernommen. Aus der FDP war ihm wegen seines Vorgehens auch Verrat vorgeworfen worden. Wissing betonte, er habe sich selbst treu bleiben müssen. Er habe es für falsch gehalten, dass am Ende in der Zusammenarbeit mit SPD und Grünen keine Brücken mehr gebaut worden seien. Das habe er auch innerhalb der FDP und öffentlich deutlich gemacht. Er habe sich nicht von den Grundwerten der FDP distanziert. "Wäre es vereinbar gewesen, meiner Verantwortung in einem Amt gerecht zu werden und Mitglied der Partei zu bleiben, hätte ich gerne beides gewählt", sagte er und kritisierte damit indirekt FDP-Chef Christian Lindner.



(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.