Frankfurt, 19. Sep (Reuters) - Die Bestpreisklauseln in den Verträgen der Buchungsplattform Booking.com <BKNG.O> behindern dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge den Wettbewerb. Das Verbot für Vertragshotels, Übernachtungen auf ihren eigenen Webseiten oder auf konkurrierenden Portalen billiger anzubieten, sei für den Geschäftserfolg von Booking.com weder notwendig noch verhältnismäßig, entschieden die Richter am Donnerstag. Stattdessen könnten sie dazu führen, kleinere Rivalen aus dem Markt zu drängen oder den Einstieg neuer Anbieter zu verhindern. Allerdings seien derartige Klauseln unter EU-Recht nicht generell als wettbewerbswidrig einzustufen.
Das Bundeskartellamt hat derartige Einschränkungen komplett verboten. Die EU-Wettbewerbshüter betrachten sie dagegen als zulässig, wenn sie für konkurrierende Buchungsportale gelten.
(Bericht von Hakan Ersen, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)