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15.10.2024 /13:54:20
Frei: AfD-Verbotsantrag würde Beobachtung der Partei schwächen

Berlin, 15. Okt (Reuters) - Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, hat davor gewarnt, dass ein AfD-Verbotsverfahren die Beobachtung der rechtspopulistischen Partei erschweren dürfte. "Wenn man ein solches Verfahren einleitet, dann kann man das erst tun, nachdem gesichert das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die Landesämter alle V-Leute und verdeckten Ermittler aus der Partei zurückgezogen haben", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin. Das würde bedeuten, dass man "ein Minus an Verfassungsschutzmöglichkeiten" bei der Beobachtung der AfD haben, die bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall und in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt. "Das sehe ich tatsächlich als ein großes Problem an", sagte Frei.

Der CDU-Politiker kündigte an, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Dienstag über einen Verbotsantrag debattieren und abstimmen werde, der von sieben Unions-Parlamentariern unterstützt werde. Eine klare Ablehnung gilt als sicher. Auch falls der Verfassungsschutz in diesem Jahr zur Entscheidung komme, die Partei bundesweit als gesichert rechtsextrem einzustufen, würde dies für ein Verbotsverfahren keine entscheidende Veränderung bedeuten. Dies sei zunächst eine Behördenentscheidung. Man müsse für ein Parteienverbot aber nachweisen können, dass eine Partei auch eine "aggressiv-kämpferische Haltung" gegen die Grundordnung in Deutschland habe.

Mittlerweile sollen zu den Unterstützern eines Verbotsverfahren mehr als 37 Bundestagsabgeordnete zählen. Diese können das Anliegen als Gruppeneintrag einbringen. Eine Ablehnung im Bundestag gilt aber als sicher. Auch die Bundesregierung hat sich sehr reserviert zu einem Verbotsverfahren geäußert.

(Bericht von Andreas Rinke; Redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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