Karlsruhe, 11. Nov (Reuters) - Facebook <META.O> könnte in tausenden Fällen zu Schadenersatz verurteilt werden, weil Dritte in den Jahren 2018 und 2019 millionenfach Daten von Nutzern abgegriffen und öffentlich verbreitet hatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der am Montag in einem Musterverfahren die Klage eines Nutzers verhandelte, deutete an, dass nach seiner vorläufigen Ansicht ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz bestehen könne. Bei immateriellem Schadenersatz muss kein konkreter wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden. Der BGH will spätestens am morgigen Dienstag den Termin der Urteilsverkündung bekanntgeben.
In dem verhandelten Fall verlangt der Kläger 1000 Euro Schadenersatz. Die Facebook-Muttergesellschaft Meta habe die Daten nicht ausreichend geschützt und dadurch das sogenannte Scraping ermöglicht. Sein Name und seine Telefonnummer seien im Netz veröffentlicht worden. Ein Urteil wird weit über den Einzelfall hinausgehen, weil der BGH das Verfahren zur Leitentscheidung erklärt hat. Damit will er mehrere Rechtsfragen klären, die dann die Grundlage für die zahlreichen an Gerichten anhängigen Verfahren bilden.
Das Instrument der Leitentscheidung ist erst im Oktober 2024 geschaffen worden. Erklärt der BGH ein Revisionsverfahren zur Leitentscheidung, kann die Revision nicht mehr zurückgezogen werden, sodass es zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt. In den Scraping-Fällen waren mehrfach Revisionen am BGH kurzfristig zurückgenommen worden. Hintergrund ist meistens, dass sich Kläger und Beklagte kurzfristig einigen, weil eine Seite ein BGH-Urteil vermeiden will.
(Bericht von Ursula Knapp. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)