Nachricht


29.09.2024 /00:30:00
UBS - Geplante Kapitalvorgaben sind Beruhigungspille fürs Volk

Zürich, 29. Sep (Reuters) - Die Verschärfung der Kapitalanforderungen für Großbanken in der Schweiz könnte nach Ansicht von UBS <UBSG.S>-Verwaltungsratschef Colm Kelleher dem Finanzplatz schaden. "Zu hohe Kapitalanforderungen ersticken die Wettbewerbsfähigkeit", sagte Kelleher der Zeitung "SonntagsBlick" einem Vorab veröffentlichten Interview zufolge. "Es zeichnet sich ab, dass die Schweiz das bereits weltweit strengste Regime vor allen anderen Ländern weiter verschärfen wird."

Die Schweizer Regierung hatte Anfang April einen mehr als 300 Seiten umfassenden Bericht zum sogenannten "Too Big To Fail"-Regelwerk (TBTF) mit 22 Maßnahmen veröffentlicht, die den Schweizer Finanzplatz und insbesondere die UBS krisenfester machen sollen. Als Teil der Maßnahmen sieht die Regierung dickere Kapitalpuffer vor. Sie legte aber keine Zahlen offen. Nach öffentlicher Kritik nannte für Finanzen zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter allerdings Schätzungen zutreffend, wonach die UBS weitere 15 bis 25 Milliarden Dollar an Kapital benötigen dürfte.

Kelleher wollte sich in dem Interview nicht zu Zahlen äußern. "Der Too-big-to-Fail-Bericht enthält 22 Empfehlungen. Ich stimme mit den meisten überein", sagte er. "Womit ich aber wirklich ein großes Problem habe, ist die Erhöhung der Kapitalanforderungen. Das macht einfach keinen Sinn. Das ist nicht mehr als eine Beruhigungspille für das Volk", fügte der UBS-Verwaltungsratspräsident hinzu. "Wir sollten uns auf wichtigere Themen fokussieren, wie das Liquiditätsmanagement und vor allem die volle Abwicklungsfähigkeit einer Bank."

(Bericht von John Revill, geschrieben von Jörn Poltz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.