Nachricht


01.10.2024 /15:27:56
KORRIGIERT-Gericht setzt Verfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn aus

(Stellt im letzten Satz des ersten Absatzes klar: Hauptverhandlung, nicht Hauptversammlung)

Berlin, 01. Okt (Reuters) - Die juristische Aufarbeitung
des Dieselskandals zieht sich weiter hin. Das Verfahren gegen
den ehemaligen Volkswagen <VOWG_p.DE>-Chef Martin Winterkorn sei
ausgesetzt und alle weiteren Termine seien aufgehoben worden,
teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit. Winterkorn
werde aus gesundheitlichen Gründen mindestens in den nächsten
Monaten nicht in der Lage sein, an Gerichtsverhandlungen
teilzunehmen. Deswegen könne die Hauptverhandlung nicht
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist fortgesetzt
werden. Das Gericht prüfe nun eine Neuansetzung der
Hauptverhandlung für das erste Quartal 2025.

Gerichtsverfahren dürfen in der Regel höchstens drei Wochen lang unterbrochen werden, bevor sie neu angesetzt werden müssen. Längere Fristen sind nur dann vorgesehen, wenn ein Verfahren schon längere Zeit läuft. Winterkorn steht seit Anfang September wegen des Dieselskandals vor Gericht. Er hatte sich vor gut einer Woche bei einem Unfall im häuslichen Umfeld verletzt.

Es ist schon das zweite Mal, dass ein Verfahren gegen den einst mächtigsten Mann bei Volkswagen platzt: Eigentlich sollte Winterkorn bereits 2021 zusammen mit anderen VW-Managern vor Gericht stehen, das Verfahren gegen ihn wurde jedoch aus gesundheitlichen Grunden zurückgestellt.

Volkswagen hatte 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde EPA zugegeben, Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Diese sorgte dafür, dass die Motoren die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand zwar einhielten, auf der Straße aber ein Vielfaches dieser giftigen Abgase ausstießen. Winterkorn musste seinen Posten abgeben. Der Skandal löste eine Vielzahl von Prozessen aus. Im Juni 2023 wurde der frühere Chef der Volkswagen-Tochter Audi, Rupert Stadler, vom Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe und einer millionenschweren Geldauflage verurteilt.

(Bericht von Christina Amann, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter Berlin.Newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder Frankfurt.Newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.