Nachricht


01.10.2024 /15:32:48
BÖRSEN-TICKER-Reuters-Bericht über mögliche Aufspaltung stützt CVS

01. Okt (Reuters) - Es folgt der Börsen-Ticker zu wichtigen Kursbewegungen an den internationalen Finanzmärkten und ihren Ursachen:

15.25 Uhr - Ein Reuters-Bericht über eine mögliche Aufspaltung von CVS Health <CVS.N> stützt die Aktie des angeschlagenen US-Gesundheitskonzerns. Die Papiere rücken im vorbörslichen Handel an der Wall Street um rund zwei Prozent vor. CVS erwäge, seine Apothekenkette und sein Versicherungsgeschäft in zwei börsennotierte Unternehmen aufzuspalten, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen gegenüber Reuters. Eine endgültige Entscheidung sei allerdings noch nicht getroffen. Die Experten der britischen Großbank Barclays zeigen sich vorsichtig: "Es ist nicht überraschend, dass CVS verschiedene Strategien überprüft, aber eine Aufspaltung scheint unwahrscheinlich." Grund seien die bedeutenden Synergien zwischen den Geschäftssparten.

10.15 Uhr - FlatexDegiro <FTKn.DE> lässt mit einem Kursplus von mehr als sechs Prozent die übrigen Werte im SDax <.SDAX> hinter sich. Der Online-Broker habe nach der Genehmigung durch die BaFin endlich sein 50 Millionen Euro schweres Aktienrückkaufprogramm auf den Weg gebracht, sagte ein Händler. Auf Basis des letzten Schlusskurses entspreche der maximale Rückkaufswert rund 3,5 Prozent der aktuellen Marktkapitalisierung, teilte das Unternehmen mit.

07.38 Uhr - Eine Herabstufung macht einem Händler zufolge der Münchner Rück <MUVGn.DE> zu schaffen. Die Aktien des weltgrößten Rückversicherers geben im vorbörslichen Handel bei Lang & Schwarz um knapp zwei Prozent nach. JP Morgan habe die Titel auf "Neutral" von zuvor "Overweight" zurückgestuft.

(Zusammengestellt vom Reuters Marktteam. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.