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09.01.2025 /13:04:34
Anwälte streiten vor BGH über Kunstcharakter von Birkenstock-Sandalen

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Noch kein Urteil in Karlsruhe



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Einschätzung von Vorinstanz bestätigt, aber Prüfung von Modellen



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Birkenstock will vier Modelle schützen lassen
 
Karlsruhe, 09. Jan (Reuters) - Der Sandalenhersteller
Birkenstock  <BIRK.N> könnte seine Unterlassungsklage gegen
Hersteller und Händler von billigeren Konkurrenzprodukten vor
dem Bundesgerichtshof verlieren. Bereits das Oberlandesgericht
Köln hatte verneint, dass es sich um angewandte Kunst handele.
Eine künstlerische individuelle Schöpfung liege nicht vor.
Folglich sei die Sandale nicht urheberrechtlich geschützt, und
Konkurrenzprodukte müssten nicht vom Markt genommen werden.

Gegen diese Entscheidung von 2022 legte Birkenstock Revision beim BGH ein. Der äußerte in der Verhandlung am Donnerstag keine Bedenken gegen das Kölner Urteil. Vielmehr sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch, dass die Maßstäbe, die das OLG für eine künstlerische Gestaltung angelegt habe, der Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofs entsprächen.

Der BGH muss zusätzlich überprüfen, ob die Vorinstanz in einem zweiten Schritt die fraglichen Modelle ausreichend darauf geprüft habe, ob sie die geforderte individuelle Leistung erkennen lassen oder nicht. Dazu äußerte sich Koch in seiner Einführung nicht. Allerdings gab es seitens der Richterbank trotz hitziger Plädoyers der streitenden Parteien keinerlei Nachfragen. Der BGH wird sein abschließendes Urteil später bekanntgeben. Einen Termin nannte Koch nicht.

"ER WAR EIN REBELL"

Konkret geht es bei der Klage um die vier Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh. Für diese will das Unternehmen Urheberrechtsschutz erreichen. Mehrere Unternehmen, darunter Tchibo, müssten Herstellung und Handel mit Konkurrenzprodukten unterlassen. Der Schuhmacher Karl Birkenstock habe bewusst ein Modell der Antimode geschaffen, argumentiert die Klägerin. "Er war ein Rebell", sagte der Anwalt von Birkenstock in der Verhandlung in Karlsruhe. Er habe ein "um geschütztes Werk der angewandten Kunst" geschaffen. Das Modell Madrid brachte Karl Birkenstock 1979 auf den Markt.

Die Gegenseite argumentiert, dass eine neue Gestaltung noch keine künstlerische individuelle Schöpfung sei. Nur dann könne Urheberrechtsschutz bestehen. Ein Anwalt von Birkenstock sagte nach der eineinhalbstündigen Verhandlung: "Es steht auf Messers Schneide." Ein Anwalt der Gegenseite hatte dagegen keinen Zweifel, dass der BGH das Kölner OLG-Urteil bestätigen wird und damit Urheberrechtsschutz ausscheidet.

Würde der BGH, das höchste Gericht für Zivilstreitigkeiten, Urheberrechtsschutz aussprechen, würde dieser auch nach dem Tod Karl Birkenstocks noch 70 Jahre bestehen. Konkurrenzprodukte mit ähnlichem Aussehen müssten vom Markt genommen werden.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Thomas Seythal)

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