Nachricht


08.11.2024 /09:22:55
Merz: Kanzler soll Mittwoch nach Regierungserklärung Vertrauensfrage stellen

Berlin, 08. Nov (Reuters) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sollte Oppositionsführer Friedrich Merz zufolge die Vertrauensfrage im Bundestag bereits am nächsten Mittwoch stellen. Dies wäre eine gute Gelegenheit gleich nach seiner geplanten Regierungserklärung, sagte der CDU-Chef am Freitag in Berlin. "Ich fordere den Bundeskanzler dazu noch einmal auf, dies so zu tun."

Die Vertrauensfrage soll nach dem Bruch der Ampel-Regierung den Weg zu Neuwahlen ebnen. Scholz plant dies Mitte Januar, was dann vermutlich Neuwahlen im März bedeuten würde. Merz sagte, er sei zu dieser Frage am Donnerstag "im Dissens" mit Scholz auseinandergegangen. Scholz habe keine plausible Begründung geliefert, die Vertrauensfrage erst Mitte Januar zu stellen.

Merz vermutet nach eigenen Angaben, dass die SPD Abstimmungen im Bundestag herbeiführen will, die dann im Wahlkampf genutzt werden sollten. "Das ist aber kein Verhalten, das diesem Amt gerecht wird." Es dürfe keine Verzögerung geben allein wegen Parteitaktik. "Wir brauchen jetzt schnell den Weg zu Neuwahlen." Nur der Kanzler könne dabei die Vertrauensfrage stellen.

Merz ergänzte, die Union werde weiterhin im Bundestag richtigen Gesetzen zustimmen. In den drei Jahren der Ampel habe man in etwa die Hälfte der Vorhaben mitgetragen. "Und so werden wir das auch in dem zu Ende gehenden Bundestag halten. Da hat sich unsere Haltung nicht geändert." Scholz führt ohne FDP jetzt eine rot-grüne Minderheitsregierung und ist damit auf Stimmen der Opposition angewiesen.

(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen. Diese Publikation wird Ihnen von der Kreissparkasse Euskirchen zur Verfügung gestellt, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt.