Nachricht


12.11.2024 /12:06:20
TOP-THEMA- Insider: Vertrauensabstimmung am 16. Dez - Bundestagswahl am 23. Feb

*

Insider: Kanzler stellt sich Votum im Bundestag



*

Unions- und SPD-Spitzen schlagen Bundespräsident Wahltermin vor



*

CDU will nur noch wenige Gesetze mit abstimmen





(durchgehend neu; weiteres Top-Thema in wenigen Minuten)

- von Andreas Rinke -

Berlin, 12. Nov (Reuters) - Bundeskanzler Olaf Scholz wird sich nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Koalitionskreisen am 16. Dezember der Vertrauensabstimmung im Bundestag stellen. Verliert Scholz wie erwartet die Abstimmung, wäre der Weg frei, dass am 23. Februar eine vorgezogene Bundestagswahl stattfinden kann. Diesen Termin hatten die Spitzen von SPD und Union Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier laut Insidern vorgeschlagen. Auch FDP und Grüne tragen diesen Termin danach mit.

Mit der Festlegung auf die Termine ist der Streit beendet, wie es in Deutschland nach dem Bruch der Ampel-Koalition weitergehen soll. Scholz hatte nach der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zunächst eine Vertrauensabstimmung Mitte Januar und dann Neuwahlen bis spätestens Ende März vorgeschlagen.

Die Union wiederum wollte eine sofortige Vertrauensabstimmung und eine Neuwahl noch im Januar. Zum einen hatte Scholz aber am Sonntagabend seine Bereitschaft zu einer Vertrauensabstimmung noch in diesem Jahr erklärt. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) wiederum hatte am Montag gesagt, dass er den 16. oder 23. Februar als Kompromiss befürworten würde. Es wird nicht erwartet, dass der Bundespräsident Einwände gegen den 23. Februar einlegt. Steinmeier hatte in den vergangenen Tagen mit allen Beteiligten Gespräche geführt und einen geordneten Übergang eingefordert.

(Mitarbeit: Holger Hansen und Alexander Ratz, redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.