- von Andrew Goudsward und Luc Cohen |
Washington, 06. Nov (Reuters) - Mit Donald Trumps |
Wahlsieg erlebt nicht nur der erste strafrechtlich verurteilte |
Ex-Präsident ein politisches Comeback, sondern es sind wohl auch |
alle noch laufenden Verfahren gegen ihn im Wesentlichen vom |
Tisch. Zumindest für seine Amtszeit dürften die Prozesse |
ausgesetzt, wenn nicht ganz gestoppt werden. So kündigte Trump |
kürzlich an, er werde "binnen zwei Sekunden" nach seinem Amtseid |
Sonderermittler Jack Smith entlassen. Die Befugnis dazu hätte |
Trump als Präsident. Smith leitet die Ermittlungen im |
Zusammenhang mit Trumps Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. |
Januar 2021 sowie den Geheimdokumenten, die Trump nach seiner |
ersten Amtszeit unrechtmäßig behalten haben soll. |
Beides sind Verfahren auf Bundesebene - und damit hätte Trump als Präsident die Macht, sie zu beenden. Anders sieht es bei zwei Prozessen aus, die bei Bundesstaaten liegen: in New York das Verfahren rund um Schweigegeldzahlungen an eine Porno-Darstellerin und in Georgia um Versuche, das Wahlergebnis 2020 dort zu kippen. Aber auch hier dürfte Trumps besondere Stellung als künftiger Präsident es unwahrscheinlich machen, dass er während seiner Amtszeit juristisch belangt wird. Der 78-Jährige hat in sämtlichen Fällen seine Unschuld beteuert und von einer politischen Hexenjagd gesprochen. Noch vor Amtseinführung am 20. Januar steht für Trump ein weiterer Gerichtstermin an. Doch Rechtsexperten glauben kaum, dass dieser stattfinden wird.
Schuldig gesprochen wurde Trump im New Yorker Schweigegeldprozess. Eine Jury sah es als erwiesen an, dass er vor der Wahl 2016 im Zusammenhang mit Zahlungen an den Pornostar Stormy Daniels Geschäftunterlagen gefälscht hat. Dafür droht ihm eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Das Strafmaß sollte eigentlich am 26. November verkündet werden. Doch Trumps Anwälte dürften bei Richter Juan Merchan nun eine Verschiebung beantragen. Dass ein künftiger Präsident vor seiner Amtseinführung verurteilt wird, hat es in der US-Geschichte noch nicht gegeben - und wird es Rechtsexperten zufolge auch bei Trump nicht geben.
Richter Merchan hat die ursprünglich schon für den 11. Juli geplante Verkündung des Strafmaßes zwei Mal verschoben - unter anderem wegen einer Entscheidung des Supreme Court zur Immunität von Präsidenten. Trump fordert, das Verfahren auf dieser Basis einzustellen, was die Staatsanwaltschaft zurückweist. Zudem haben Trumps Anwälte beantragt, den Prozess auf ein Bundesgericht zu übertragen. Sollte dies erfolgreich sein, gebe es - wegen Trumps Befugnissen auf dieser Ebene - weitere Hürden.
Bleibt Georgia, wo ein Gericht auf Ebene des Bundesstaats mit Ereignissen rund um die Wahl 2020 befasst ist. Wie in Washington, wo aber ein Bundesgericht zuständig ist, geht es in dem Swing State Georgia um Versuche, Trumps Niederlage dort vor vier Jahren in einen Sieg umzuwandeln. Dieses Verfahren kann Trump nicht stoppen, aber Rechtsexperten rechnen dennoch nicht mit einer Fortsetzung während der bevorstehenden Amtszeit. Trumps Anwalt hat vor Gericht bereits angekündigt, er werde eine Unterbrechung beantragen. Die Begründung: Ein Präsident sollte während seiner Amtszeit nicht die Last einer strafrechtlichen Verfolgung tragen.
(Geschrieben von Elke Ahlswede, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)