*
Trotz kurzer Fristen wenig Störungen festgestellt |
*
"Das hat bei allen gut geklappt" |
*
Zahl der Briefwähler insgesamt leicht rückläufig |
Berlin, 21. Feb (Reuters) - Für die Landeswahlleitungen |
sind die engen Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl zwar |
eine Herausforderung gewesen, ernsthafte Störungen etwa mit |
Blick auf die Briefwahl gab es demnach aber nicht. Das geht aus |
einer Befragung der Nachrichtenagentur Reuters von allen |
Landeswahlleitern der 16 Bundesländer hervor. Demnach verbuchten |
die Landesbehörden in der Regel etwas weniger Briefwählerinnen |
und -wähler als bei der Wahl im September 2021. Dies wird aber |
hauptsächlich auf die damals noch bestehende |
Coronavirus-Pandemie zurückgeführt. |
In Berlin beantragten bis Donnerstag nach Angaben der Landeswahlleitung 34,1 Prozent der Wahlberechtigten, rund 828.000 Personen, einen Wahlschein zur Briefwahl. Bei der Bundestagswahl 2021 waren das im selben Zeitraum 35,3 Prozent. "Die Berliner Bezirkswahlämter waren gut vorbereitet und haben sofort nach dem Eintreffen der Stimmzettel mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen", erklärte Landeswahlleiter Stephan Bröchler. "Anträge auf Wahlscheine von Auslandsdeutschen wurden vorab herausgefiltert und als erstes in den Versand gegeben. Das hat bei allen Bezirkswahlämtern gut geklappt."
In Hessen deuten bisherige Rückmeldungen der Städte und Gemeinden auf einen ähnlich hohen Briefwahlanteil wie bei der Landtagswahl 2023 und der Europawahl 2024 hin, mit einer Quote von jeweils 37 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2021, "die noch unter Pandemiebedingungen stattfand", waren es noch 51 Prozent der Wählerinnen und Wähler, teilte die Landeswahlleitung mit. "Die größte Herausforderung für alle Beteiligten sind bei dieser Wahl die kurzen Fristen", erklärte der stellvertretende Landeswahlleiter Jonas Fischer. Dennoch verlaufe die Briefwahl "weitgehend reibungslos".
In Rheinland-Pfalz haben von den knapp drei Millionen Wahlberechtigten bis vergangenen Mittwoch bereits rund 39 Prozent Briefwahl beantragt. Im Vergleich zu 2021 entsprach dies einem Minus von zehn Prozentpunkten, wie die Landeswahlleitung mitteilte. Größere Schwierigkeiten seien bislang nicht aufgetreten. "In Einzelfällen versehentlich doppelt ausgedruckte Wahlscheine wurden von den Gemeindeverwaltungen für ungültig erklärt und neue Wahlscheine ausgestellt", hieß es. "Ansonsten traten die üblichen Zustellungsprobleme auf, die soweit bekannt mit der Ausstellung eines neuen Wahlscheins behoben wurden; die nicht zugestellten Wahlscheine wurden für ungültig erklärt."
Auch die bayerische Landeswahlleitung verzeichnete trotz der verkürzten Fristen keine "ersten Probleme". "Wenn es bei einzelnen Gemeinden zu kleineren Pannen kam (zum Beispiel doppelter Druck von Wahlscheinen), wurden sie unmittelbar behoben und die Wahlberechtigten und die Öffentlichkeit informiert", teilte die Behörde weiter mit. Ein Einspruch zur Wahl sei jedem Wahlberechtigten möglich, allerdings müsse dies "innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag" erfolgen. Über den Einspruch entscheidet zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestag. Dagegen kann dann innerhalb von zwei Monaten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
(Bericht von Alexander Ratz Redigiert von Kerstin Dörr Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)