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22.01.2025 /14:25:34
Mindestlohnkommission will sich zusammenraufen

Berlin, 22. Jan (Reuters) - Die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern will sich nach dem Zerwürfnis bei der Festsetzung der Lohnuntergrenze vor eineinhalb Jahren wieder zusammenraufen. Der Beschluss über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab 2026 solle einvernehmlich fallen, teilte die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld am Mittwoch mit. Dies sei "erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission". Die Kommission habe dafür mit einer neuen Geschäftsordnung die Grundlage geschaffen.

Die Entscheidung über den Mindestlohn ab 2026 steht bis Ende Juni 2025 an. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet mit einer Anhebung auf mindestens 13,90 Euro von derzeit 12,82 Euro, dringt aber auf eine Erhöhung auf knapp 15 Euro. Im Wahlkampf für die Bundestagswahl am 23. Februar fordern mehrere Parteien einen Mindestlohn von 15 Euro, darunter auch SPD und Grüne. SPD-Generalsekretär Matthias Miersch hat angekündigt, notfalls werde sich eine SPD-Regierung über die Kommission hinwegsetzen durch "gesetzgeberisches Handeln". Die Union nennt keine konkrete Höhe und will die Entscheidung allein der Kommission überlassen.

Im Sommer 2023 war die Kommission im Streit auseinandergegangen. Bei der Festlegung des Mindestlohns für 2024 und 2025 hatten sich die Arbeitgeber mit Hilfe der ausschlaggebenden Stimme der Vorsitzenden durchgesetzt. Die Lohnuntergrenze wurde in beiden Jahren um jeweils 41 Cent auf derzeit 12,82 Euro erhöht. Die Gewerkschaften hatten einen höheren Mindestlohn gefordert.

Die neue Geschäftsordnung sieht nun einen mehrstufigen Entscheidungsprozess vor, wonach die Kommission im Regelfall "einen einstimmigen Beschluss" herbeiführen soll. Erst in einer dritten Abstimmungsrunde soll die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend sein, wenn es bis dahin "keine Mehrheitsentscheidung" gibt.

Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission "im Rahmen einer Gesamtabwägung" an der Tariflohnentwicklung, laut neuem Regelwerk aber auch am Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten. Von den Kriterien kann die Kommission "abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen".

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).

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