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04.10.2024 /11:42:06
FOKUS 1-EU-Gericht - Verbot der Stahlfusion Thyssen/Tata rechtens

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EuGH bestätigt Untersagung der Fusionspläne

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Thyssenkrupp hält Begründung weiter für falsch

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Konzern hat Tata zu Akten gelegt
 
(neu: Reaktion Thyssenkrupps, Hintergrund)
Brüssel/Düsseldorf, 04. Okt (Reuters) - Mehr als fünf
Jahre nach dem Verbot der Stahlfusion von Thyssenkrupp <TKAG.DE>
und Tata Steel Europe hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) die Entscheidung der EU-Kommission für rechtens erklärt.
Die Klage von Thyssenkrupp sei abgewiesen worden, urteilte das
höchste europäische Gericht am Freitag. Damit bestätigte der
EuGH ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom Juni
2022. "Dies haben wir zur Kenntnis genommen, und wir werden die
Begründung des Urteils auswerten", erklärte Thyssenkrupp. Der
Konzern sei nach wie vor der Ansicht, dass die vorgebrachten
Klagegründe nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.
Thyssenkrupp hat allerdings längst andere Fusionspläne für sein
Stahlgeschäft.

Thyssenkrupp und Tata hatten die Pläne im Mai 2019 aufgegeben, da der Widerstand der Brüsseler Wettbewerbshüter zu groß war, wie die beiden Unternehmen damals erklärten. Thyssenkrupp reichte die Klage ein, um den Beschluss der EU-Kommission für nichtig zu erklären. Die Pläne für das Joint Venture seien zwar trotzdem gescheitert, aber die Entscheidung der Kommission sei falsch gewesen. Die Begründung wolle man nicht so stehenlassen, hatte Thyssenkrupp erklärt. Auch jetzt hielt der Konzern an seiner Auffassung fest, dass die Begründung einer signifikanten Beeinträchtigung des Wettbewerbs falsch sei. Von der EU-Kommission war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

JOINT VENTURE MIT KRETINSKY

Der größte deutsche Stahlkonzern hat das Kapitel Tata gleichwohl zu den Akten gelegt. Konzernchef Miguel Lopez plant ein Joint Venture mit der Energieholding des tschechischen Milliardärs Daniel Kretinsky. Das Unternehmen verwies darauf, im Juli dieses Jahres die 20-prozentige Beteiligung des Energieunternehmens EP Corporate Group (EPCG) am Stahlgeschäft erfolgreich abgeschlossen zu haben. Darüber hinaus seien Thyssenkrupp und EPCG in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30 Prozent der Anteile am Stahlgeschäft mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes 50:50-Joint-Venture zu bilden.

(Bericht von Marine Strauss, Tom Käckenhoff und Christoph Steitz; redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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