(Neu: Erklärung Kartellamt, Reaktion Post) |
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Kartellamt beendet Ermittlungen gegen Deutsche Post |
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Kartellamt - Wettbewerb bei Geschäftskunden wichtig |
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Post begrüßt Entscheidung - und sieht sich bestätigt |
Düsseldorf, 07. Jul (Reuters) - Das Bundeskartellamt |
stellt nach rund zweijährigen Ermittlungen ein Verfahren gegen |
die Deutsche Post <DHLn.DE> ein. Der Ex-Monopolist und zwei |
andere Unternehmen hätten ihre Verbindungen im Bereich der |
Briefkonsolidierung gekappt, teilte das Kartellamt am Montag |
mit. Die Ermittlungen seien beendet. "Wir begrüßen die |
Einstellung des Verfahrens durch das Bundeskartellamt", erklärte |
ein Sprecher der Post. Der Konzern sehe sich in seiner |
Auffassung bestätigt, nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu |
haben. |
Die Bonner Behörde hatte im Juli 2023 ein Kartellverfahren gegen die Post-Tochter Deutsche Post InHaus Services sowie die Konkurrenten Postcon und Compador eingeleitet. Es gehe um mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen der Post-Tochter mit den beiden anderen Unternehmen bei sogenannten Briefkonsolidierungsleistungen, hatte die Bonner Behörde damals erklärt. Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der Deutschen Post zu transportieren. Sie werden dann in das Netz der Post eingespeist. Der Platzhirsch Deutsche Post mischt hier über die Deutsche Post InHaus Services mit. Konkurrenten werfen dem Ex-Monopolisten immer wieder vor, sie im Wettbewerb zu behindern. "Von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung geht ein wichtiger Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Die Deutsche Post hat aber noch an anderer Stelle Ärger mit Konkurrenten. Der Rivale DVS wirft den Bonnern vor, den Wettbewerb im Briefbereich bei Geschäftskunden systematisch zu unterdrücken. DVS hatte Kartellklage gegen die Deutsche Post erhoben. Die DVS macht dabei einen Schaden von rund einer Milliarde Euro geltend.
(Bericht von Matthias Inverardi, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)