Karlsruhe/Berlin, 12. Nov (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat in der Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags eine Prüfung angekündigt, ob der Bund seinen Finanzbedarf ausreichend dargelegt hat. "Dabei wird ein vom Bundesfinanzministerium vorgelegtes Gutachten aus dem Frühjahr 2020 eine wichtige Rolle spielen", kündigte die Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts, Doris König, am Dienstag in Karlsruhe an. Dieses Gutachten, das das Münchner Ifo-Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit Sitz in Berlin im Frühjahr 2020 vorgelegt hatten, setzt sich mit den weiterhin bestehenden finanziellen Belastungen durch die Wiedervereinigung auseinander.
Sollte der Soli gekippt werden, käme ein weiteres milliardenschweres Haushaltsloch auf die Bundesregierung zu. Die Ergänzungsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer wurde 1995 unbefristet eingeführt und mit den immensen Kosten der Wiedervereinigung begründet. Zum Jahresende 2019 lief der sogenannte Solidarpakt II aus. Trotzdem wurde die Ergänzungsabgabe 2020 noch erhoben. Das halten die Kläger für verfassungswidrig. In der mündlichen Verhandlung wird es auch darum gehen, dass seit 2021 nur noch Besserverdienende mit der Sonderabgabe belastet werden. Mit einem Urteil ist allerdings erst in einigen Monaten zu rechnen.
Der Staat hat im vergangenen Jahr nach Angaben des Finanzministeriums mehr als zwölf Milliarden Euro durch den Solidaritätszuschlag eingenommen. Die Steuerabgabe kommt ausschließlich dem Bund zugute.
(Bericht von Ursula Knapp und Christian Krämer, redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)