Nachricht


23.01.2025 /15:00:26
Haftbefehl gegen Taliban-Führer vor Strafgerichtshof IStGH beantragt

Berlin, 23. Jan (Reuters) - Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehl gegen zwei Anführer der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Als Grund nannte Karim Khan am Donnerstag die weit verbreitete Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Der Haftbefehl erging gegen den geistlichen Führer Haibatullah Achundsada und Abdul Hakim Hakkani, der seit 2021 als oberster Richter in Afghanistan fungiert. Seitens der Taliban-Führer gab es zunächst keinen Kommentar. Nun muss ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des IStGH über den Strafantrag entscheiden. Eine Frist dafür gibt es nicht, solche Verfahren dauern im Schnitt drei Monate.

In der Erklärung des Büros des Chefanklägers Khan heißt es, die im Rahmen der Ermittlungen gesammelten Beweise lieferten hinreichende Gründe für die Annahme, dass Achundsada und Hakkani "die strafrechtliche Verantwortung für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen tragen". Sie seien "strafrechtlich verantwortlich für die Verfolgung afghanischer Mädchen und Frauen sowie von Personen, die nach Ansicht der Taliban nicht ihren ideologischen Erwartungen hinsichtlich der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks entsprechen, und von Personen, die die Taliban als Verbündete von Mädchen und Frauen wahrnehmen". Die Verfolgung habe mindestens seit dem 15. August 2021 bis zum heutigen Tag auf dem gesamten Territorium Afghanistans stattgefunden und sei noch im Gange.

Die Taliban hatten 2021 wieder die Macht übernommen, nachdem die Truppen der USA und ihrer Verbündeten überstürzt das Land verlassen hatten. Sie haben umgehend eine lange Liste von Regeln erlassen, die im Einklang mit der Scharia, dem streng islamischen Gesetz, stehen. Die Bestimmungen werden vom sogenannten Moralministerium durchgesetzt. Es hat nach eigenen Angaben bereits Tausende Menschen wegen Verstößen gegen die Regeln festgenommen. Die Rechte von Frauen und Mädchen wurden drastisch eingeschränkt. So ist Mädchen der Besuch der Schule nur bis zur sechsten Klasse erlaubt. Frauen dürfen in der Öffentlichkeit nicht sprechen, nicht singen, nicht ihr Gesicht zeigen.

Chefankläger Khan erklärte, sein Büro zeige mit der Beantragung der Haftbefehle sein Engagement, geschlechtsspezifische Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Die Auslegung der Scharia durch die Taliban könne keine Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen oder Verbrechen sein. "Afghanische Frauen und Mädchen sowie die LGBTQI+-Gemeinschaft sind einer beispiellosen, skrupellosen und anhaltenden Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt. Unser Vorgehen signalisiert, dass der Status quo für Frauen und Mädchen in Afghanistan nicht akzeptabel ist", erklärte der Chefankläger beim IStGH.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; englisch International Criminal Court, ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht außerhalb der Vereinten Nationen (UN) und hat seinen Sitz im niederländischen Den Haag. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Der IStGH nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf und ist für mehr als 120 Staaten zuständig - etwa 60 Prozent aller Staaten weltweit.

(Bericht von: Anthony Deutsch, Stephanie van den Berg, Charlotte Van Campenhout, Sabine Ehrhardt, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.