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13.07.2025 /08:30:00
VORSCHAU-Karlsruhe urteilt über deutsche Kontrollpflichten bei US-Einsätzen in Ramstein

Karlsruhe, 13. Jul (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag über bewaffnete Drohneneinsätze der US-Streitkräfte vom rheinland-pfälzischen Ramstein aus. Es geht um die Frage, ob die Bundesregierung die Einsätze nur mangelhaft kontrolliert und völkerrechtliche Schutzpflichten verletzt, weil es nach Ansicht der Kläger immer wieder zu zivilen Opfern kommt.

Zwei Kläger aus dem Jemen beanstanden in ihrer Verfassungsbeschwerde, dass die Bundesregierung die Tötung von Zivilisten nicht wirksam unterbinde. Verwaltungsgerichte hatten dazu unterschiedliche Urteile gefällt. Während das Oberverwaltungsgericht Münster 2019 den Klägern recht gab, wies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen ab. Dagegen legten die Kläger Verfassungsbeschwerde ein.

Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück. Die US-Drohnen würden nicht von Deutschland aus gestartet, gesteuert oder befehligt. Vielmehr würden über eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein Daten zur Fernsteuerung der Drohnen geliefert. Außerdem habe die Bundesregierung wiederholt die Versicherung eingeholt, dass die US-Streitkräfte geltendes Recht einhielten.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte am 17. Dezember über den Fall. Am Dienstag wird Vizepräsidentin Doris König das Urteil verkünden. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, ob Deutschland auch gegenüber Drittstaaten die Einhaltung des Völkerrechts kontrollieren muss, wenn diese in Deutschland einen Stützpunkt unterhalten.

König bleibt auch nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe im Amt, nachdem die Wahl eines Nachfolgers am Freitag im Bundestag verschoben wurde. Eigentlich endete ihre Amtszeit im Juni mit Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren. Nach dem Gesetz muss sie bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterarbeiten.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Thomas Seythal)

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