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12.11.2024 /11:05:36
FOKUS 1-Shell erzielt Erfolg gegen wegweisendes Klimaschutz-Urteil

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Gericht: Shell kann nicht pauschal zu Quote verpflichtet werden



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Konzern sei bereits auf dem Weg zu Klimaschutzzielen

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Umweltschützer: "Das tut weh"
 
(neu: Reaktionen, Hintergrund)
Amsterdam, 12. Nov (Reuters) - Der Energiekonzern
Shell hat vor Gericht erfolgreich ein wegweisendes
Klimaschutzurteil aus dem Jahr 2021 angefochten. Ein
Berufungsgericht in Den Haag erklärte am Dienstag das damalige
Urteil für nichtig. Dies hatte den Öl- und Gasriesen dazu
verpflichtet, seinen Kohlendioxidausstoß bis 2030 um 45 Prozent
gegenüber dem Wert von 2019 zu verringern. Dazu gehörten auch
Treibhausgase, die bei der Nutzung von Produkten des Konzerns
freigesetzt werden. Das Berufungsgericht erklärte, dass Shell
bereits auf dem Weg sei, Ziele zur CO2-Reduzierung zu erreichen.
Zudem sei fraglich, ob eine Pflicht zu einer CO2-Reduzierung
beim Gebrauch von Shell-Produkten dem Klimaschutz nutze.
RICHTERIN: SHELL HAT GROSSE VERANTWORTUNG FÜR KLIMASCHUTZ

"Obwohl Shell als großer Öl- und Gaskonzern eine besondere Verantwortung trägt, bedeutet dies nicht, dass das Unternehmen zu einer pauschalen Senkung seines CO2-Ausstoßes um 45 Prozent verurteilt werden kann", erklärte die Vorsitzende Richterin Carla Joustra. Der Konzern sei aber generell zur Verringerung seiner Treibhausgase verpflichtet, um die Menschen vor den Folgen der Erderwärmung zu schützen.

Shell begrüßte das Urteil. Es sei richtig für die Energiewende, die Niederlande und das Unternehmen, sagte Konzernchef Wael Sawan.

"Das tut weh", sagte dagegen der Direktor der Umweltschutzorganisation Friends of the Earth Netherlands, Donald Pols. Zugleich zeige das Urteil, dass große Umweltverschmutzer nicht über dem Gesetz stünden. Seine Organisation hatte 2019 die Klage eingereicht. Die Gruppe kündigte an, den Kampf gegen Umweltverschmutzung fortzusetzen. Sie ließ zunächst offen, ob sie ihrerseits das Urteil anfechten werde.

(Bericht von Bart Meijer und Stephanie van den Berg, bearbeitet von Tom Käckenhoff, redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com)

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