Berlin, 17. Jan (Reuters) - Eine große Mehrheit der Tarifbeschäftigten hat eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. 86,3 Prozent bekamen sie im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 ausgezahlt, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Der durchschnittliche Betrag lag bei 2680 Euro pro Person. Allerdings gab es bei dieser steuerfreien Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro - einer Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise - große Unterschiede zwischen den Branchen.
Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe mit durchschnittlich 1103 Euro gezahlt. Auch im Handel waren es mit 1419 Euro ebenfalls deutlich weniger als im Schnitt. Die höchsten Zahlungen gab es in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht mit jeweils 3000 Euro. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Prämien gab es in den Branchen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2942 Euro).
Im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung hatten alle Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Auch faste alle Tarifbeschäftigten in den Wirtschaftsabschnitten Erziehung und Unterricht (99,3 Prozent), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 Prozent) und Verarbeitendes Gewerbe (97,7 Prozent) hatten einen Anspruch darauf. Im Gastgewerbe (11,6 Prozent) und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (12,2 Prozent) profitierten anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von der Prämie.
Auch wegen der Prämie wuchsen die Reallöhne dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) zufolge im vergangenen Jahr um 3,2 Prozent. Damit konnten die Kaufkraftverluste der drei Vorjahre aber nur "etwa zur Hälfte kompensiert werden", wie der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulte, vorrechnet.
Die Prämie konnte als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Die Regelung lief am Jahresende 2024 aus.
(Bericht von Rene Wagner, redigiert von Ralf Banser - Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)