Nachricht


12.11.2024 /16:22:37
Meta-Nutzer sollen mehr Datenschutz mit Werbepausen bezahlen

Bangalore/Stockholm/Frankfurt, 12. Nov (Reuters) - N utzer von Facebook und Instagram müssen für eine gezügelte Datensammelwut der Online-Netzwerke künftig Werbeunterbrechungen akzeptieren. Diese könnten einige Sekunden lang nicht weggeklickt werden, kündigte der Mutterkonzern am Dienstag an. Anwender, die die beiden Dienste weiterhin kostenlos, aber ohne diese Zwangspausen nutzen wollten, müssten einer umfassenderen Verarbeitung ihrer Daten für stärker personalisierte Werbung zustimmen. Für eine komplette Werbefreiheit verlangt der US-Konzern künftig Abogebühren von bis zu 7,99 Euro je Monat. Ursprünglich hatte er bis zu 12,99 Euro in Aussicht gestellt, nach Protesten die Preise aber kurz darauf gesenkt.

Meta reagiert damit auf den Druck der Europäischen Union (EU), die große Internetfirmen seit der Verabschiedung des Digital Markets Act (DMA) einer strengeren Regulierung unterwirft. Die Behörden äußerten sich allerdings zurückhaltend über den aktuellen Vorstoß. "Das neue Modell liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta und wird von der Kommission weder gebilligt noch ist es mit ihr abgestimmt", betonte ein EU-Sprecher. "Es ist verfrüht, über die Auswirkungen auf das anhängige Vertragsverletzungsverfahren zu spekulieren."

Unabhängig davon hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Meta vor einigen Wochen verboten, bestimmte personenbezogene Daten für personalisierte Werbung zu nutzen. Datenschützer gehen ebenfalls regelmäßig gegen den US-Konzern vor. Sie kritisieren unter anderem, dass Meta Geld dafür verlange, wenn europäische Nutzer ihr Recht auf Datenschutz wahrnehmen wollten.

(Bericht von Arsheeya Bajwa, Supantha Mukherjee und Hakan Ersen. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen. Herausgeber: Kreissparkasse Heinsberg, welche unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht.