Nachricht


12.10.2024 /05:10:30
China kündigt Maßnahmenkorb zur Ankurbelung der Wirtschaft an

Peking, 12. Okt (Reuters) - Der chinesische Finanzminister Lan Foan hat am Samstag einen Maßnahmenkorb zur Ankurbelung der Wirtschaft angekündigt. So soll unter anderem die Ausgabe von Staatsanleihen "erheblich" erhöht werden, um Menschen mit geringem Einkommen zu stützen, den Immobilienmarkt wieder in Schwung zu bringen und das Kapital der staatlichen Banken wieder aufzufüllen.

Dies erklärte Finanzminister Lan Foan auf einer Pressekonferenz ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Die chinesische Regierung habe einen ausreichenden Spielraum für die Emission von Staatschuldtiteln. Zudem werde es in diesem Jahr mehr "antizyklische Maßnahmen" geben.

Auf den globalen Finanzmärkten waren mögliche fiskalische Stimulierungsmaßnahmen in China seit September Gegenstand intensiver Spekulationen. Damals hatte das Politbüro, die oberste Führung der Kommunistischen Partei, nach einer Sitzung Dringlichkeit angesichts des zunehmenden wirtschaftlichen Gegenwinds in China signalisiert.

Die chinesischen Aktien hatten daraufhin zwei Jahreshöchststände erreicht und stiegen innerhalb weniger Tage nach der Sitzung um 25 Prozent. Danach beruhigten sie sich wieder, da weitere Einzelheiten zu den zusätzlichen Ausgabenplänen der Regierung nicht bekannt waren.

Ende September hatte die chinesische Zentralbank dann die aggressivsten geldpolitischen Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft seit der COVID-19-Pandemie angekündigt. Darunter auch eine Senkung der Hypothekenzinsen, um den Immobiliensektor in China aus einer schweren, mehrjährigen Talfahrt herauszuholen.

Obwohl die Maßnahmen die chinesischen Aktienkurse in die Höhe getrieben haben, sind viele Analysten der Meinung, dass Peking auch tieferliegende strukturelle Probleme wie die Ankurbelung des Konsums und die übermäßige Abhängigkeit von schuldenfinanzierten Infrastrukturinvestitionen angehen muss.

(Berichterstattung von Joe Cash und Kevin Yao, geschrieben von Esther Blank)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.