Nachricht


16.09.2024 /15:28:47
FOKUS 1-Rettung von Meyer Werft kann umgesetzt werden - Verträge unterzeichnet

(neu: Wirtschaftministerium, Hintergrund)
Berlin, 16. Sep (Reuters) - Der Rettungsplan für die
angeschlagene Meyer Werft ist dem Land Niedersachsen zufolge in
trockenen Tüchern. Alle Verträge seien unterzeichnet worden,
sagte der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD)
am Montag nach einer Betriebsversammlung am Firmensitz in
Papenburg. Bund und Land hätten ihre Zusagen eingehalten. "Die
Perspektive der Werft ist gesichert." Mit der Rettung sei aber
ein Abbau von 340 der rund 3400 Arbeitsplätze verbunden, was
möglichst sozialverträglich geschehen solle.

Der Bund und das Land Niedersachsen sollen zusammen mit 400 Millionen Euro Eigenkapital einsteigen und vorübergehend rund 80 Prozent an der Werft übernehmen. Zudem sichert die öffentliche Hand mit Bürgschaften von rund zwei Milliarden Euro Bankkredite ab. Die Eignerfamilie Meyer hält in den kommenden Jahren etwa 20 Prozent und hat eine Art Rückkaufoption.

Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich auf Anfrage etwas zurückhaltender. Die Verhandlungen seien weitestgehend abgeschlossen, so eine Sprecherin auf Anfrage. Wirtschaftsminister Robert Habeck wird am Donnerstag in Papenburg erwartet. Die Hilfen sind nicht auf Dauer angelegt. Die Werft habe bereits im April einen Restrukturierungsprozess eingeleitet, so die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. "Bei erfolgreicher Umsetzung dieser Maßnahmen sollte sich das Unternehmen bis 2028 stabilisiert haben und ab 2027 wieder schwarze Zahlen schreiben." Als neues Betätigungsfeld werde der Bau von sogenannten Konverter-Plattformen angestrebt - eine kritische Infrastruktur für die Anbindung von Windenergie-Anlagen auf hoher See.

(Bericht von Klaus Lauer und Christian Krämer, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 85 WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen.